Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig muss sich demnächst mit dem Braunkohle-Tagebau Garzweiler II beschäftigen.
Mit Unterstützung des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat ein Privatkläger Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster von Anfang Juni zum Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II der RWE Power AG eingelegt. Das OVG hatte vor wenigen Wochen den künftigen Abbau im rheinischen Braunkohlenrevier für rechtens erklärt.
Freitag, 5.08.2005, 14:24 Uhr
Ralf Köpke
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