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Nur Bayern und Baden-Württemberg machen von der Länderöffnungsklausel bei Geboten für PV-Freiflächenanlagen gebrauch.
In zwei getrennten Verfahren können sich Betreiber von Windenergieanlagen an Land und Photovoltaikanlagen um eine Förderung bewerben, teilte die Bundesnetzagentur mit. Gebotstermin ist jeweils der 1. Oktober 2018. Die Zuschläge erfolgen grundsätzlich nach dem Gebotspreisverfahren. So wird jeder Bieter der einen Zuschlag erhält, in der Höhe seines Gebots gefördert.Das Höchstgebot für Winden
Donnerstag, 16.08.2018, 12:33 Uhr
Fritz Wilhelm
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