Mit seinem Urteil vom 7. November hat das Europäische Gericht erster Instanz (EUG) die nachträgliche Rücknahme von Emissionsberechtigungen aus der ersten Handelsphase in Deutschland für zulässig erklärt. E&M fragte die Experten zu den Folgen für die Preisentwicklung und das EU-Emissionshandelssystem.
Nach der Entscheidung des Luxemburger Gerichts darf die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) nicht nur Emissionsrechte zurückfordern, sondern ist dazu sogar verpflichtet. Für den Zeitraum 2005 bis 2007 hatte die Berliner Behörde Zertifikate auf der Grundlage von Produktionsprognosen zugeteilt. Nachdem die tatsächliche Produktion später unter dem Schätzwert lag, wir
Donnerstag, 29.11.2007, 11:25 Uhr
Heidrun Rothweiler
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