Beim Einsatz flüssiger Biomasse im Strom- und Biokraftstoffsektor muss nun erst ab Jahresanfang 2011 ein Nachweis über die verordnungskonforme Nachhaltigkeit der eingesetzten Biomasse erbracht werden.
„Die Koalition orientiert sich an den aktuellen Anforderungen des Marktes. Daher haben wir entschieden, den Zeitpunkt des praktischen Scharfstellens der Nachhaltigkeitskriterien für energetisch genutzte Biomasse im Strom- und Biokraftstoffsektor auf den 1. Januar 2011 zu verschieben", teilten die Bundestagsmitglieder Peter Bleser (CDU) und Christel Happach-Kasan (FDP) am 23. April in
Montag, 26.04.2010, 15:19 Uhr
Michael Pecka
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