Das Bundeskabinett hat am 10. Juni Nachhaltigkeitsanforderungen für flüssige Biomasse beschlossen, die zur Stromerzeugung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) genutzt wird.
Die so genannte Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung, die noch vom Bundestag verabschiedet werden muss, soll zum 1. Januar 2010 in Kraft treten. Der Entwurf sieht ein privatwirtschaftliches Zertifizierungssystem vor, das sicher stellen soll, dass bei der Herstellung von Raps-, Palm- oder Sojaöl Mindestanforderungen an eine nachhaltige Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen sowie z
Mittwoch, 10.06.2009, 15:36 Uhr
Michael Pecka
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