Bild: Jonas Rosenberger / E&M
Das Mieterstromgesetz wurde vor einem Jahr vom Bundestag verabschiedet. Der Bundesverband Solarwirtschaft und der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft ziehen eine ernüchternde Bilanz.
Das vor einem Jahr vom Bundestag verabschiedete Mieterstromgesetz (29. Juni 2017) müsse dringend nachgebessert werden, so die übereinstimmende Auffassung des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GDW) und des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar). Das hier Handlungsbedarf bestehe, zeige auch eine aktuelle Befragung der beiden Verbände.Die Bundesnetzagentur reg
Donnerstag, 28.06.2018, 13:33 Uhr
Heidi Roider
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