Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vom 19. März 2002 (KWK-Gesetz) bestimmt, dass die Bundesministerien für Wirtschaft und für Umwelt (BMWi und BMU) Ende 2004 eine Zwischenüberprüfung („Monitoring“) über die Zielerreichung durchführen werden. Sollte sich dabei abzeichnen, dass das postulierte Ziel verfehlt wird, bis 2010 gegenüber 1998 eine CO2-Minderung von jährlich 23 (mindestens 20) Mio. t durch Nutzung der KWK zu erreichen, so habe die Bundesregierung geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung vorzuschlagen. Ein Beitrag von Prof. Dr. Klaus Traube.*
Nun legen BMWi und BMU erstmalig einen Bericht „Zwischenüberprüfung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes“ vor. Diese bereits für Ende 2004 geforderte Überprüfung hatte sich vor allem wegen stark divergierender Angaben der jeweiligen Gutachter der Ministerien über die Höhe der durch das Gesetz induzierten CO2-Minderungen verzögert. Im Auftrag des BMWi hatte dazu das Stuttgarter Institut
Donnerstag, 28.09.2006, 08:23 Uhr
Redaktion
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