E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Gastbeitrag -
Quelle: E&M
Gastbeitrag

"Nach wie vor braucht PV die EEG-Förderungen"

Ungeachtet gestiegener Börsenstrompreise benötigt PV weiter die Marktprämie und die EEG-Fixförderung, so Gastautor Carsten Körnig* vom Bundesverband Solarwirtschaft.
Die EEG-Marktprämie ist aufgrund hoher Börsenstrompreise in einigen Fällen auf null gesunken. Welche Auswirkungen hat dies? Der eingespeiste Strom aus neuen Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung über 100 kW muss nach dem Marktprämienmodell des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) direkt vermarktet werden, in der Regel mit Dienstleistern.

Für diese Anlagen wird ein „anzulegender Wert“ festgelegt, dessen Höhe sich bei größeren Anlagen aus den Ergebnissen regelmäßiger Auktionen ergibt, bei kleineren aus einem im EEG festgelegten Degressionsmechanismus. Wird mehr PV installiert, als politisch erwünscht, sinkt der Marktwert für neue Solarstromanlagen im Degressionsmechanismus schneller.

Mit der „gleitenden Marktprämie“ „füllt“ der Gesetzgeber die Lücke zwischen den aus Solarstrom an der Strombörse erzielten Erlösen ("Marktwert Solar") und dem "anzulegenden Wert". Ihre Höhe und damit – wenn man so will – ihr „Subventionswert“ ist folglich abhängig vom jeweiligen erzielbaren Strompreis. Übersteigen die Börsenerlöse den anzulegenden Wert, sinkt die Marktprämie also auf null. Genau diese Entwicklung sehen wir bei neueren Anlagen: Der Marktwert Solar kletterte in den Monaten Juni und Juli auf rund 7 Cent pro kWh.

Die Entwicklung wird jedoch vermutlich nicht von Dauer sein. Denn dem ungewöhnlich hohen Börsenstrompreis liegen neben dem steigenden CO2-Preis mehrere vorübergehende Sondereffekte zugrunde. Dazu gehören unter anderem hohe Steinkohle- und Gaspreise im Kontext der Erholung der Weltwirtschaft nach dem Corona-bedingten Einbruch sowie verhältnismäßig leere Gasspeicher.

Investitionen in PV-Anlagen werden in der Regel jedoch über 20 Jahre gegenfinanziert. Die Marktprämie beziehungsweise die EEG-Vergütung stellen deshalb weiterhin ein wichtiges Instrument zur langfristigen finanziellen Absicherung dar. Was passiert, wenn die anzulegenden Werte beziehungsweise die EEG-Förderhöhe zu schnell sinken, schlägt sich derzeit leider in einem Nachfragerückgang bei größeren PV-Gewerbedächern nieder.

Durch eine bislang ausbleibende Anpassung der Fördermechanismen an die verschärften Klimaziele sank die Förderhöhe seit Anfang 2020 für PV-Neuanlagen um 25 %, während im gleichen Zeitraum die Preise schlüsselfertiger Anlagen um lediglich 5 % zurückgingen. Dies wirkte sich derart negativ auf die Anlagenrentabilität aus, dass die Nachfrage nach PV-Dächern zwischen 30 und 750 kW im zweiten Quartal 2021 binnen Jahresfrist um 26 % zurückging. Bleibt eine schnelle Heraufsetzung der Solardach-Ausbauziele im EEG aus, so dürfte ihr Zubau zunehmend ins Stocken geraten.

Sollte der PV-Marktwert unter anderem in Folge weiter steigender CO2-Preise in den kommenden Jahren nach einem wahrscheinlichen Rücksetzer tendenziell wieder steigen, so ist jedoch zu erwarten, dass große ebenerdige Solarparks bei Stromerzeugungskosten von teils unter 5 Cent je kWh, die mittels Power Purchase Agreements (PPA) förderfrei finanziert werden können, einen Wachstumsschub erfahren werden.

Für das Erreichen der Klimaziele müssen jedoch auch die Solarpotenziale auf Gebäuden schneller gehoben werden, auch wenn deren Stromerzeugungskosten noch wenige Cent höher liegen. Allein in den 2020er Jahren ist nach Einschätzung von Wissenschaftlern ein jährlicher PV-Zubau von 15.000 bis 20.000 MW in Deutschland nötig. Dies erfordert eine Beschleunigung der Solarisierung um den Faktor drei bis vier.

Mit steigenden solaren Marktwerten und weiterem technologischen Fortschritt sinken die Förderkosten für jedes neu errichtete Gigawatt PV. Als unverzichtbare Rückversicherung für einen Großteil der PV-Investitionen hat das EEG aber nicht ausgedient. Für die im Kontext der Energiewende erforderlichen erheblichen energiewirtschaftlichen Investitionen spielt ein möglichst hohes Maß an Investitionssicherheit eine herausragende Rolle. Die Beschleunigung wird nur durch eine Kombination aus fairen Marktbedingungen, Bürokratieabbau, Fördern und Fordern gelingen.

*Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft
 
Carsten Körnig.
Quelle: BSW Solar

 

Freitag, 13.08.2021, 14:48 Uhr
Redaktion
Energie & Management > Gastbeitrag -
Quelle: E&M
Gastbeitrag
"Nach wie vor braucht PV die EEG-Förderungen"
Ungeachtet gestiegener Börsenstrompreise benötigt PV weiter die Marktprämie und die EEG-Fixförderung, so Gastautor Carsten Körnig* vom Bundesverband Solarwirtschaft.
Die EEG-Marktprämie ist aufgrund hoher Börsenstrompreise in einigen Fällen auf null gesunken. Welche Auswirkungen hat dies? Der eingespeiste Strom aus neuen Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung über 100 kW muss nach dem Marktprämienmodell des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) direkt vermarktet werden, in der Regel mit Dienstleistern.

Für diese Anlagen wird ein „anzulegender Wert“ festgelegt, dessen Höhe sich bei größeren Anlagen aus den Ergebnissen regelmäßiger Auktionen ergibt, bei kleineren aus einem im EEG festgelegten Degressionsmechanismus. Wird mehr PV installiert, als politisch erwünscht, sinkt der Marktwert für neue Solarstromanlagen im Degressionsmechanismus schneller.

Mit der „gleitenden Marktprämie“ „füllt“ der Gesetzgeber die Lücke zwischen den aus Solarstrom an der Strombörse erzielten Erlösen ("Marktwert Solar") und dem "anzulegenden Wert". Ihre Höhe und damit – wenn man so will – ihr „Subventionswert“ ist folglich abhängig vom jeweiligen erzielbaren Strompreis. Übersteigen die Börsenerlöse den anzulegenden Wert, sinkt die Marktprämie also auf null. Genau diese Entwicklung sehen wir bei neueren Anlagen: Der Marktwert Solar kletterte in den Monaten Juni und Juli auf rund 7 Cent pro kWh.

Die Entwicklung wird jedoch vermutlich nicht von Dauer sein. Denn dem ungewöhnlich hohen Börsenstrompreis liegen neben dem steigenden CO2-Preis mehrere vorübergehende Sondereffekte zugrunde. Dazu gehören unter anderem hohe Steinkohle- und Gaspreise im Kontext der Erholung der Weltwirtschaft nach dem Corona-bedingten Einbruch sowie verhältnismäßig leere Gasspeicher.

Investitionen in PV-Anlagen werden in der Regel jedoch über 20 Jahre gegenfinanziert. Die Marktprämie beziehungsweise die EEG-Vergütung stellen deshalb weiterhin ein wichtiges Instrument zur langfristigen finanziellen Absicherung dar. Was passiert, wenn die anzulegenden Werte beziehungsweise die EEG-Förderhöhe zu schnell sinken, schlägt sich derzeit leider in einem Nachfragerückgang bei größeren PV-Gewerbedächern nieder.

Durch eine bislang ausbleibende Anpassung der Fördermechanismen an die verschärften Klimaziele sank die Förderhöhe seit Anfang 2020 für PV-Neuanlagen um 25 %, während im gleichen Zeitraum die Preise schlüsselfertiger Anlagen um lediglich 5 % zurückgingen. Dies wirkte sich derart negativ auf die Anlagenrentabilität aus, dass die Nachfrage nach PV-Dächern zwischen 30 und 750 kW im zweiten Quartal 2021 binnen Jahresfrist um 26 % zurückging. Bleibt eine schnelle Heraufsetzung der Solardach-Ausbauziele im EEG aus, so dürfte ihr Zubau zunehmend ins Stocken geraten.

Sollte der PV-Marktwert unter anderem in Folge weiter steigender CO2-Preise in den kommenden Jahren nach einem wahrscheinlichen Rücksetzer tendenziell wieder steigen, so ist jedoch zu erwarten, dass große ebenerdige Solarparks bei Stromerzeugungskosten von teils unter 5 Cent je kWh, die mittels Power Purchase Agreements (PPA) förderfrei finanziert werden können, einen Wachstumsschub erfahren werden.

Für das Erreichen der Klimaziele müssen jedoch auch die Solarpotenziale auf Gebäuden schneller gehoben werden, auch wenn deren Stromerzeugungskosten noch wenige Cent höher liegen. Allein in den 2020er Jahren ist nach Einschätzung von Wissenschaftlern ein jährlicher PV-Zubau von 15.000 bis 20.000 MW in Deutschland nötig. Dies erfordert eine Beschleunigung der Solarisierung um den Faktor drei bis vier.

Mit steigenden solaren Marktwerten und weiterem technologischen Fortschritt sinken die Förderkosten für jedes neu errichtete Gigawatt PV. Als unverzichtbare Rückversicherung für einen Großteil der PV-Investitionen hat das EEG aber nicht ausgedient. Für die im Kontext der Energiewende erforderlichen erheblichen energiewirtschaftlichen Investitionen spielt ein möglichst hohes Maß an Investitionssicherheit eine herausragende Rolle. Die Beschleunigung wird nur durch eine Kombination aus fairen Marktbedingungen, Bürokratieabbau, Fördern und Fordern gelingen.

*Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft
 
Carsten Körnig.
Quelle: BSW Solar

 

Freitag, 13.08.2021, 14:48 Uhr
Redaktion

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.