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Energie & Management > Recht - Nach Kündigung in der Grundversorgung
Quelle: Pixabay / martaposemuckel
Recht

Nach Kündigung in der Grundversorgung

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt Versorger davor, Haushalte rechtswidrig in die teurere Ersatzversorgung mit Strom oder Gas einzuordnen statt in die Grundversorgung.
Laut einer Mitteilung der Verbraucherzentrale gehen dort vermehrt Beschwerden ein, dass Grundversorger ihre Kundinnen und Kunden nach der Kündigung ihres Sondervertrags in eingruppieren. Die Verbraucherschützer stellen daher klar, dass Haushalte ein Recht auf Grundversorgung haben. Betroffene sollen sich mit einem Musterbrief vor der teureren Ersatzversorgung schützen, so der Rat aus Hannover.

„Wer seinen Sondervertrag kündigt und keinen neuen Energievertrag abschließt, sollte in der Grundversorgung landen – egal, ob die Kündigung am Ende der Vertragslaufzeit ausgesprochen oder das Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung genutzt wurde“, so das Gesetz. Aktuell teilten aber Grundversorger in diesem Fall oft mit, dass Betroffene in die Ersatzversorgung rutschen. „Das sollten sie nicht akzeptieren“, raten die Verbraucherschützer. Kunden sollten zum Ende eines Sondervertrages ihren Grundversorger informieren und den Zählerstand mitteilen.

Auch bei eigener Kündigung Recht auf Grundversorgung

„Die Ersatzversorgung greift nur, wenn etwas schiefläuft – etwa ein Anbieterwechsel misslingt, die Belieferung aufgrund einer Insolvenz eingestellt oder die Netznutzung durch den Netzbetreiber gekündigt wird“, erklärt Julia Schröder, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Nach § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind regionale Grundversorger verpflichtet, alle Haushaltskunden in ihrem Liefergebiet im Rahmen der Grundversorgung mit Energie zu beliefern. „Dass dies auch nach einer Kündigung gilt, hat die Bundesnetzagentur bereits klargestellt“, sagt Schröder.

Die Ersatzversorgung sei dagegen besonders teuer, da höhere Beschaffungskosten hier direkt an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden können. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen daher, schriftlich Widerspruch einzulegen und die Aufnahme in die Grundversorgung zu fordern. Dafür stellt sie im Internet einen kostenlosen Musterbrief bereit.

Die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen steht im Internet zum Download zur Verfügung.

Gasverbrauch auf Sparflamme im September

Unterdessen haben Haushalte und Industrie viel Erdgas eingespart. Laut der Berliner Hertie School sei der private Verbrauch im September temperaturbereinigt um 36 Prozent gesunken und der industrielle um 20 Prozent. Damit würde Deutschland sein Sparziel für diesen Winter erreichen, demzufolge 20 Prozent weniger Gas verbraucht werden soll.
 

Dienstag, 1.11.2022, 14:42 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Recht - Nach Kündigung in der Grundversorgung
Quelle: Pixabay / martaposemuckel
Recht
Nach Kündigung in der Grundversorgung
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt Versorger davor, Haushalte rechtswidrig in die teurere Ersatzversorgung mit Strom oder Gas einzuordnen statt in die Grundversorgung.
Laut einer Mitteilung der Verbraucherzentrale gehen dort vermehrt Beschwerden ein, dass Grundversorger ihre Kundinnen und Kunden nach der Kündigung ihres Sondervertrags in eingruppieren. Die Verbraucherschützer stellen daher klar, dass Haushalte ein Recht auf Grundversorgung haben. Betroffene sollen sich mit einem Musterbrief vor der teureren Ersatzversorgung schützen, so der Rat aus Hannover.

„Wer seinen Sondervertrag kündigt und keinen neuen Energievertrag abschließt, sollte in der Grundversorgung landen – egal, ob die Kündigung am Ende der Vertragslaufzeit ausgesprochen oder das Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung genutzt wurde“, so das Gesetz. Aktuell teilten aber Grundversorger in diesem Fall oft mit, dass Betroffene in die Ersatzversorgung rutschen. „Das sollten sie nicht akzeptieren“, raten die Verbraucherschützer. Kunden sollten zum Ende eines Sondervertrages ihren Grundversorger informieren und den Zählerstand mitteilen.

Auch bei eigener Kündigung Recht auf Grundversorgung

„Die Ersatzversorgung greift nur, wenn etwas schiefläuft – etwa ein Anbieterwechsel misslingt, die Belieferung aufgrund einer Insolvenz eingestellt oder die Netznutzung durch den Netzbetreiber gekündigt wird“, erklärt Julia Schröder, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Nach § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind regionale Grundversorger verpflichtet, alle Haushaltskunden in ihrem Liefergebiet im Rahmen der Grundversorgung mit Energie zu beliefern. „Dass dies auch nach einer Kündigung gilt, hat die Bundesnetzagentur bereits klargestellt“, sagt Schröder.

Die Ersatzversorgung sei dagegen besonders teuer, da höhere Beschaffungskosten hier direkt an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden können. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen daher, schriftlich Widerspruch einzulegen und die Aufnahme in die Grundversorgung zu fordern. Dafür stellt sie im Internet einen kostenlosen Musterbrief bereit.

Die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen steht im Internet zum Download zur Verfügung.

Gasverbrauch auf Sparflamme im September

Unterdessen haben Haushalte und Industrie viel Erdgas eingespart. Laut der Berliner Hertie School sei der private Verbrauch im September temperaturbereinigt um 36 Prozent gesunken und der industrielle um 20 Prozent. Damit würde Deutschland sein Sparziel für diesen Winter erreichen, demzufolge 20 Prozent weniger Gas verbraucht werden soll.
 

Dienstag, 1.11.2022, 14:42 Uhr
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