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Energie & Management > Klimaschutz - Nach Klimaurteil billigt Bundesrat geändertes Klimaschutzgesetz
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Klimaschutz

Nach Klimaurteil billigt Bundesrat geändertes Klimaschutzgesetz

Die Deutsche Umwelthilfe hat erfolgreich vor Gericht mehr Maßnahmen verlangt, um die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen. Der Bundesrat stimmte dem geänderten Klimaschutzgesetz zu.
Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hatte am 16. Mai Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stattgegeben. Damit ist die Bundesregierung verurteilt, das Klimaschutzprogramm 2023 um weitere Maßnahmen zu ergänzen, damit das Klimaschutzziel für das Jahr 2030 erreicht werden kann. Die Bundesregierung hatte zuvor das Gesetz reformiert und die Jahresemissionsmengen für einzelne Sektoren ausgesetzt. Dieser Novelle stimmte am 17. Mai der Bundesrat zu, sodass das Gesetz eigentlich in Kraft treten könnte.

Nach der Novelle soll es künftig eine mehrjährige und sektorenübergreifende Gesamtbetrachtung des Treibhausgas-Ausstoßes geben. Dieser soll dort gemindert werden, wo die größten Einspar-Potenziale liegen. Damit entfällt die bisherige sektorale Betrachtungsweise, die vor allem im Verkehr und Gebäudebereich regelmäßig zur Zielverfehlung führte. Deutschland soll aber
weiterhin bis 2045 treibhausgasneutral werden. In einer Entschließung forderte die Länderkammer unter anderem eine Pflicht zum Nachsteuern, wenn Deutschland seine Klimaziele erkennbar verfehlen sollte.

BMWK kündigt Prüfung an

In Reaktion auf das Gerichtsurteil kündigte das Bundesklimaministerium (BMWK) eine Prüfung des Gesetzes an. Das gelte auch für die Entscheidung, ob die Bundesregierung Revision einlegen werde oder nicht, erklärte eine Sprecherin in Berlin. Die Bundesregierung habe nach Zustellung des vollständigen Urteils einen Monat Zeit, um in Revision zu gehen. Dann wäre das Bundesverwaltungsgericht am Zug. Bis das gesamte Urteil samt schriftlicher Begründung vorliegt, kann es den Angaben zufolge noch etwas dauern.

Greenpeace-Verkehrsexperte Benjamin Stephan kritisierte das Festhalten am „verwässerten“ Klimaschutzgesetz. „Wie deutlich will diese Regierung noch machen, dass die Zukunft künftiger Generationen für sie politisch nachrangig ist?“, fragte er. Allein im Verkehr klaffe eine CO2-Einspar-Lücke von 180 Millionen Tonnen CO2. Daher müssten Minderungs-Schritte jetzt beschlossen werden. Tempolimit, Abschaffung des Dienstwagenprivilegs oder das Verbot von Inlandsflügen seien schnell umsetzbare Maßnahmen, so Stephan. „Solange sie nicht ergriffen werden, wird die Bundesregierung vor Gericht immer wieder verlieren“, mahnte er.

Hintergrund Klimaschutzprogramm

Das Klimaschutzprogramm gilt als eine Art Gesamtplan der Bundesregierung, um diese Ziele zu erreichen. Es listet zahlreiche Maßnahmen in den Sektoren Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft auf. Dazu gehören konkrete, teils schon umgesetzte Maßnahmen wie die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes, das 49-Euro-Deutschlandticket oder die CO2-abhängige Lkw-Maut. Es finden sich aber auch allgemeinere Vorhaben, etwa die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) oder eine beschleunigte Ausweisung von Flächen für den Ausbau erneuerbarer Energien.

Freitag, 17.05.2024, 17:27 Uhr
Susanne Harmsen
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Klimaschutz
Nach Klimaurteil billigt Bundesrat geändertes Klimaschutzgesetz
Die Deutsche Umwelthilfe hat erfolgreich vor Gericht mehr Maßnahmen verlangt, um die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen. Der Bundesrat stimmte dem geänderten Klimaschutzgesetz zu.
Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hatte am 16. Mai Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stattgegeben. Damit ist die Bundesregierung verurteilt, das Klimaschutzprogramm 2023 um weitere Maßnahmen zu ergänzen, damit das Klimaschutzziel für das Jahr 2030 erreicht werden kann. Die Bundesregierung hatte zuvor das Gesetz reformiert und die Jahresemissionsmengen für einzelne Sektoren ausgesetzt. Dieser Novelle stimmte am 17. Mai der Bundesrat zu, sodass das Gesetz eigentlich in Kraft treten könnte.

Nach der Novelle soll es künftig eine mehrjährige und sektorenübergreifende Gesamtbetrachtung des Treibhausgas-Ausstoßes geben. Dieser soll dort gemindert werden, wo die größten Einspar-Potenziale liegen. Damit entfällt die bisherige sektorale Betrachtungsweise, die vor allem im Verkehr und Gebäudebereich regelmäßig zur Zielverfehlung führte. Deutschland soll aber
weiterhin bis 2045 treibhausgasneutral werden. In einer Entschließung forderte die Länderkammer unter anderem eine Pflicht zum Nachsteuern, wenn Deutschland seine Klimaziele erkennbar verfehlen sollte.

BMWK kündigt Prüfung an

In Reaktion auf das Gerichtsurteil kündigte das Bundesklimaministerium (BMWK) eine Prüfung des Gesetzes an. Das gelte auch für die Entscheidung, ob die Bundesregierung Revision einlegen werde oder nicht, erklärte eine Sprecherin in Berlin. Die Bundesregierung habe nach Zustellung des vollständigen Urteils einen Monat Zeit, um in Revision zu gehen. Dann wäre das Bundesverwaltungsgericht am Zug. Bis das gesamte Urteil samt schriftlicher Begründung vorliegt, kann es den Angaben zufolge noch etwas dauern.

Greenpeace-Verkehrsexperte Benjamin Stephan kritisierte das Festhalten am „verwässerten“ Klimaschutzgesetz. „Wie deutlich will diese Regierung noch machen, dass die Zukunft künftiger Generationen für sie politisch nachrangig ist?“, fragte er. Allein im Verkehr klaffe eine CO2-Einspar-Lücke von 180 Millionen Tonnen CO2. Daher müssten Minderungs-Schritte jetzt beschlossen werden. Tempolimit, Abschaffung des Dienstwagenprivilegs oder das Verbot von Inlandsflügen seien schnell umsetzbare Maßnahmen, so Stephan. „Solange sie nicht ergriffen werden, wird die Bundesregierung vor Gericht immer wieder verlieren“, mahnte er.

Hintergrund Klimaschutzprogramm

Das Klimaschutzprogramm gilt als eine Art Gesamtplan der Bundesregierung, um diese Ziele zu erreichen. Es listet zahlreiche Maßnahmen in den Sektoren Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft auf. Dazu gehören konkrete, teils schon umgesetzte Maßnahmen wie die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes, das 49-Euro-Deutschlandticket oder die CO2-abhängige Lkw-Maut. Es finden sich aber auch allgemeinere Vorhaben, etwa die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) oder eine beschleunigte Ausweisung von Flächen für den Ausbau erneuerbarer Energien.

Freitag, 17.05.2024, 17:27 Uhr
Susanne Harmsen

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