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Energie & Management > Stromnetz - Nach 17 Jahren grünes Licht für Uckermarkleitung
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Stromnetz

Nach 17 Jahren grünes Licht für Uckermarkleitung

Nach einer abschließenden Gerichtsentscheidung kann 50 Hertz seine Uckermarkleitung fertigbauen. Sie soll vor allem Strom aus erneuerbaren Energien nach Berlin bringen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage des Naturschutzbundes Brandenburg gegen die Trasse der Uckermarkleitung abgewiesen. Danach kann 50 Hertz auch in den nördlichen Abschnitten am äußeren Rand des Biosphärenreservates Schorfheide die 380-kV-Freileitung fertigstellen.

Stefan Kapferer, Vorsitzender der Geschäftsführung von 50 Hertz, erklärte in einer Unternehmensmitteilung: „Endlich können wir dieses für die Energiewende so wichtige Projekt nach 17 Jahren Planungs- und Genehmigungsverfahren bauen – und den erneuerbaren Strom liefern, den unser Land so dringend braucht.“ Das Urteil sei damit nicht nur eine klare Entscheidung zugunsten des Klimaschutzes, sondern auch zugunsten des Standorts Berlin-Brandenburg und Ostdeutschland.

Der Erfolg, so Kapferer, dürfe, allerdings nicht darüber hinwegtäuschen kann, dass das gesamte Verfahren ein Paradebeispiel dafür ist, woran es bei großen Klimaschutzprojekten in Deutschland krankt: Doppelprüfungen nahezu gleicher Sachverhalte, unzureichende personelle und technische Ausstattung von Genehmigungsbehörden und Gerichten, Vorrang von Partikularinteressen vor den Interessen der Allgemeinheit.

„All das wird sich schnell und massiv ändern müssen. Die Bundesregierung hat das erkannt und Änderungen der einschlägigen Gesetze auf den Weg gebracht. Jetzt kommt es darauf an, dass dies auf breiter Front auch auf regionaler Ebene von vielen Stakeholdern mitgetragen wird.“

Planergänzungsbeschluss nochmals beklagt

Die Uckermarkleitung wird die 1958 in Betrieb genommene 220-kV-Trasse durch eine leistungsfähigere 380-kV-Leitung ersetzen. Um das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin zu schonen, weicht der Ersatzneubau Richtung Osten aus. Die Leitung verbindet das Umspannwerk Neuenhagen bei Berlin mit dem in Bertikow bei Prenzlau und dem Umspannwerk in Vierraden bei Schwedt.

Auf einer Länge von 45 Kilometern südlich von Golzow bei Britz hatte 50 Hertz auf der Basis eines Planergänzungsbeschlusses und einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bereits ein vorläufiges Baurecht. Dort sind mittlerweile zahlreiche neue Masten errichtet worden und Seilzugarbeiten im Gange. Insgesamt ist die Leitung 115 Kilometer lang.

Die ersten Überlegungen für einen Ersatzneubau waren bereits 2005 angestellt worden. Die nationale Bedeutung des Vorhabens wurde dann 2009 im Energieleitungsausbaugesetz vom Deutschen Bundestag festgestellt. Nach Planfeststellungsbeschluss, Klagen, einem ersten Urteil im Jahr 2016 sowie einem daraufhin erfolgten umfangreichen Planergänzungsverfahren unter besonderer Berücksichtigung des Vogelschutzes, hatte das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) im August 2020 einen Planergänzungsbeschluss zur Errichtung der Leitung erlassen.

Damit hatte 50 Hertz bereits damals Baurecht. Dieser Beschluss des LBGR wurde jedoch vom Nabu Brandenburg erneut beklagt, und es dauerte noch einmal zwei Jahre bis zum nun gefällten Urteil im Hauptsacheverfahren.

Dienstag, 5.07.2022, 13:28 Uhr
Günter Drewnitzky
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Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
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Nach 17 Jahren grünes Licht für Uckermarkleitung
Nach einer abschließenden Gerichtsentscheidung kann 50 Hertz seine Uckermarkleitung fertigbauen. Sie soll vor allem Strom aus erneuerbaren Energien nach Berlin bringen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage des Naturschutzbundes Brandenburg gegen die Trasse der Uckermarkleitung abgewiesen. Danach kann 50 Hertz auch in den nördlichen Abschnitten am äußeren Rand des Biosphärenreservates Schorfheide die 380-kV-Freileitung fertigstellen.

Stefan Kapferer, Vorsitzender der Geschäftsführung von 50 Hertz, erklärte in einer Unternehmensmitteilung: „Endlich können wir dieses für die Energiewende so wichtige Projekt nach 17 Jahren Planungs- und Genehmigungsverfahren bauen – und den erneuerbaren Strom liefern, den unser Land so dringend braucht.“ Das Urteil sei damit nicht nur eine klare Entscheidung zugunsten des Klimaschutzes, sondern auch zugunsten des Standorts Berlin-Brandenburg und Ostdeutschland.

Der Erfolg, so Kapferer, dürfe, allerdings nicht darüber hinwegtäuschen kann, dass das gesamte Verfahren ein Paradebeispiel dafür ist, woran es bei großen Klimaschutzprojekten in Deutschland krankt: Doppelprüfungen nahezu gleicher Sachverhalte, unzureichende personelle und technische Ausstattung von Genehmigungsbehörden und Gerichten, Vorrang von Partikularinteressen vor den Interessen der Allgemeinheit.

„All das wird sich schnell und massiv ändern müssen. Die Bundesregierung hat das erkannt und Änderungen der einschlägigen Gesetze auf den Weg gebracht. Jetzt kommt es darauf an, dass dies auf breiter Front auch auf regionaler Ebene von vielen Stakeholdern mitgetragen wird.“

Planergänzungsbeschluss nochmals beklagt

Die Uckermarkleitung wird die 1958 in Betrieb genommene 220-kV-Trasse durch eine leistungsfähigere 380-kV-Leitung ersetzen. Um das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin zu schonen, weicht der Ersatzneubau Richtung Osten aus. Die Leitung verbindet das Umspannwerk Neuenhagen bei Berlin mit dem in Bertikow bei Prenzlau und dem Umspannwerk in Vierraden bei Schwedt.

Auf einer Länge von 45 Kilometern südlich von Golzow bei Britz hatte 50 Hertz auf der Basis eines Planergänzungsbeschlusses und einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bereits ein vorläufiges Baurecht. Dort sind mittlerweile zahlreiche neue Masten errichtet worden und Seilzugarbeiten im Gange. Insgesamt ist die Leitung 115 Kilometer lang.

Die ersten Überlegungen für einen Ersatzneubau waren bereits 2005 angestellt worden. Die nationale Bedeutung des Vorhabens wurde dann 2009 im Energieleitungsausbaugesetz vom Deutschen Bundestag festgestellt. Nach Planfeststellungsbeschluss, Klagen, einem ersten Urteil im Jahr 2016 sowie einem daraufhin erfolgten umfangreichen Planergänzungsverfahren unter besonderer Berücksichtigung des Vogelschutzes, hatte das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) im August 2020 einen Planergänzungsbeschluss zur Errichtung der Leitung erlassen.

Damit hatte 50 Hertz bereits damals Baurecht. Dieser Beschluss des LBGR wurde jedoch vom Nabu Brandenburg erneut beklagt, und es dauerte noch einmal zwei Jahre bis zum nun gefällten Urteil im Hauptsacheverfahren.

Dienstag, 5.07.2022, 13:28 Uhr
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