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Energie & Management > Windkraft Onshore - Mustervertrag für mehr Bürgerbeteiligung
Bild: Windenergieanlagen auf der Halbinsel Nordstrand vor Husum, Bild: Stadtwerke Husum
Windkraft Onshore

Mustervertrag für mehr Bürgerbeteiligung

Die Fachagentur Windenergie an Land hat einen mit wichtigen Verbänden abgestimmten Vertragsentwurf vorgelegt, wie Gemeinden finanziell künftig von neuen Windparks profitieren können.
Eine Regelung in der seit Jahresbeginn gültigen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) haben große Teile der Politik und die Windbranche einhellig begrüßt. Künftig werden Städte und Gemeinden, auf deren Gebiet ein Windpark errichtet wird, an den Einnahmen aus dem Stromverkauf beteiligt.

Der neue § 36k EEG 2021 sieht dabei einen Obolus von 0,2 Cent pro erzeugter kWh vor. Abhängig vom Standort und der von den Betreibern gewählten Anlagenmodelle können die Kämmerer der Standortgemeinden mit Einnahmen in fünfstelliger Höhe je Windturbine rechnen. „Von dieser Neuregelung verspricht sich die Politik eine höhere Akzeptanz für den Bau von neuer Windenergieanlagen vor Ort“, erläutert Akzeptanzreferent Frank Sondershaus von der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) die Hintergründe des neuen EEG-Paragrafen 36k.

Gemeinsam mit der Rechtsreferentin Kathrina Baur gehört Sondershaus bei der FA zu einem Team, das über mehrere Monate hinweg einen Mustervertrag für die neue „Kommunalbeteiligung“ ausgearbeitet hat. Für diesen Mustervertrag hat die FA Wind sämtliche kommunalen Spitzenverbände und die führenden Windenergieverbände an einen Tisch gebracht und den Vertragstext von den Energiejuristen aus der Kanzlei BBH ausarbeiten lassen. „Darüber hinaus sind wir bewusst auf Kommunalpolitik und einzelne Projektentwickler zugegangen, um mit ihnen Inhalte und Schwerpunkt des Vertrags zu diskutieren“, betont Baur.

Nach all den Gesprächen im Rahmen der Vertragsentwicklung wissen Baur und Sondershaus, dass Städte und Gemeinden großes Interesse an dem Mustervertrag haben: „So manche Kommune im ländlichen Bereich hat gar nicht die Expertise, einen solchen Vertrag auszuarbeiten“, sagt Sonderhaus. Die FA-Wind-Experten gehen davon aus, dass der neue Mustervertrag auf breites Interesse stoßen wird: „Es ist sicherlich hilfreich, dass wir alle relevanten Verbände im Vorfeld eingebunden haben. So wird unser Mustervertrag wirklich dem Anspruch gerecht, ein Mustervertrag zu sein, der den Interessen der Kommunen zwischen Nord- und Süddeutschland gerecht werden kann“, ist sich Baur sicher.

Den Mustervertrag und alle wichtigen Begleitinformationen hat die Fachagentur Windenergie an Land auf ihrer Webseite veröffentlicht.

 

Donnerstag, 17.06.2021, 13:41 Uhr
Ralf Köpke
Energie & Management > Windkraft Onshore - Mustervertrag für mehr Bürgerbeteiligung
Bild: Windenergieanlagen auf der Halbinsel Nordstrand vor Husum, Bild: Stadtwerke Husum
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Mustervertrag für mehr Bürgerbeteiligung
Die Fachagentur Windenergie an Land hat einen mit wichtigen Verbänden abgestimmten Vertragsentwurf vorgelegt, wie Gemeinden finanziell künftig von neuen Windparks profitieren können.
Eine Regelung in der seit Jahresbeginn gültigen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) haben große Teile der Politik und die Windbranche einhellig begrüßt. Künftig werden Städte und Gemeinden, auf deren Gebiet ein Windpark errichtet wird, an den Einnahmen aus dem Stromverkauf beteiligt.

Der neue § 36k EEG 2021 sieht dabei einen Obolus von 0,2 Cent pro erzeugter kWh vor. Abhängig vom Standort und der von den Betreibern gewählten Anlagenmodelle können die Kämmerer der Standortgemeinden mit Einnahmen in fünfstelliger Höhe je Windturbine rechnen. „Von dieser Neuregelung verspricht sich die Politik eine höhere Akzeptanz für den Bau von neuer Windenergieanlagen vor Ort“, erläutert Akzeptanzreferent Frank Sondershaus von der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) die Hintergründe des neuen EEG-Paragrafen 36k.

Gemeinsam mit der Rechtsreferentin Kathrina Baur gehört Sondershaus bei der FA zu einem Team, das über mehrere Monate hinweg einen Mustervertrag für die neue „Kommunalbeteiligung“ ausgearbeitet hat. Für diesen Mustervertrag hat die FA Wind sämtliche kommunalen Spitzenverbände und die führenden Windenergieverbände an einen Tisch gebracht und den Vertragstext von den Energiejuristen aus der Kanzlei BBH ausarbeiten lassen. „Darüber hinaus sind wir bewusst auf Kommunalpolitik und einzelne Projektentwickler zugegangen, um mit ihnen Inhalte und Schwerpunkt des Vertrags zu diskutieren“, betont Baur.

Nach all den Gesprächen im Rahmen der Vertragsentwicklung wissen Baur und Sondershaus, dass Städte und Gemeinden großes Interesse an dem Mustervertrag haben: „So manche Kommune im ländlichen Bereich hat gar nicht die Expertise, einen solchen Vertrag auszuarbeiten“, sagt Sonderhaus. Die FA-Wind-Experten gehen davon aus, dass der neue Mustervertrag auf breites Interesse stoßen wird: „Es ist sicherlich hilfreich, dass wir alle relevanten Verbände im Vorfeld eingebunden haben. So wird unser Mustervertrag wirklich dem Anspruch gerecht, ein Mustervertrag zu sein, der den Interessen der Kommunen zwischen Nord- und Süddeutschland gerecht werden kann“, ist sich Baur sicher.

Den Mustervertrag und alle wichtigen Begleitinformationen hat die Fachagentur Windenergie an Land auf ihrer Webseite veröffentlicht.

 

Donnerstag, 17.06.2021, 13:41 Uhr
Ralf Köpke

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