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Energie & Management > Europaeische Union - Muss Wasserstoff reguliert werden?
Bild: Fotolia.com, kreatik
Europaeische Union

Muss Wasserstoff reguliert werden?

Gasleitungen, die auch für den Transport von Wasserstoff benutzt werden, sollten einem anderen Regulierungsregime unterliegen.
Die Europäische Energieregulierungsbehörde Acer und der Rat der nationalen Regulierungsbehörden CEER haben in einem gemeinsamen Weißbuch darauf hingewiesen, dass der von der EU angestrebte Einsatz von Wasserstoff im industriellen Maßstab neue Fragen für die Regulierung aufwirft. Im Vorfeld der Mitte des Jahres erwarteten Vorschläge der Kommission geht das Weißbuch der Frage nach, ob, wann und in welchem Umfang die für die Erzeugung und den Transport von Wasserstoff notwendige Infrastruktur einer gesonderten Regulierung unterworfen werden soll.

Pipelines für den Transport von Wasserstoff unterliegen danach bislang nicht der europäischen Gasrichtlinie (2009/73/EC) und damit auch keinen regulatorischen Auflagen. Dabei könnte es nach Ansicht der Regulierer auch bleiben, eine gesetzliche Regelung durch die EU sollte jedoch eine Reihe von Überlegungen berücksichtigen.

Eine Regulierung sei auf jeden Fall erst dann angezeigt, heißt es in dem Weißbuch, wenn das Leitungsnetz für Wasserstoff sich zu einer lebenswichtigen („essential“) Infrastruktur und einem natürlichen Monopol entwickelt habe. Nur wenn Unternehmen und Verbraucher vom Zugang zu Wasserstoff abhängig seien und Wettbewerb nicht möglich sei, bestehe das Risiko, dass diese Marktposition missbraucht werde. Nur dann sei ein regulierender Eingriff gerechtfertigt.

Die nationalen Regulierungsbehörden (NRA) sollten die Entwicklung auf dem Wasserstoffmarkt kontinuierlich beobachten und regelmäßig nach einheitlichen, europäischen Grundsätzen bewerten. Eine „dynamische Regulierung“ habe den Vorteil, dass sie für die Unternehmen vorhersehbar und der regulatorische Eingriff berechnbar sei.

Potentielle Investoren sollten Klarheit darüber haben, wann sie mit welchen Eingriffen, etwa der Einführung von Unbundling-Vorschriften, rechnen müssten. Für Leitungsnetze, die ausschließlich dem Wasserstoff-Transport zwischen Unternehmen dienen, könnten befristete Ausnahmen von einer potentiellen Regulierung ins Auge gefasst werden.

Die Umwidmung von Erdgas-Pipelines zu Wasserstoff-Leitungen könne den Nutzern von Erdgas ebenso nützen wie der Wasserstoff-Wirtschaft. Dies sollte jedoch durch eine Kosten-Nutzen-Analyse in jedem Einzelfall ermittelt werden. Kommt es zu einer Umwidmung müsse die betreffende Anlage zum Zeitwert (Anschaffung minus Abschreibung) aus der Regulierungsbasis entfernt werden. Nur so werde vermieden, dass die Nutzer dafür finanziell doppelt in Anspruch genommen würden.

Weitere Informationen können auf der Internetseite der Regulierungsbehörden heruntergeladen werden.



 

Mittwoch, 10.02.2021, 08:55 Uhr
Tom Weingärtner
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Gasleitungen, die auch für den Transport von Wasserstoff benutzt werden, sollten einem anderen Regulierungsregime unterliegen.
Die Europäische Energieregulierungsbehörde Acer und der Rat der nationalen Regulierungsbehörden CEER haben in einem gemeinsamen Weißbuch darauf hingewiesen, dass der von der EU angestrebte Einsatz von Wasserstoff im industriellen Maßstab neue Fragen für die Regulierung aufwirft. Im Vorfeld der Mitte des Jahres erwarteten Vorschläge der Kommission geht das Weißbuch der Frage nach, ob, wann und in welchem Umfang die für die Erzeugung und den Transport von Wasserstoff notwendige Infrastruktur einer gesonderten Regulierung unterworfen werden soll.

Pipelines für den Transport von Wasserstoff unterliegen danach bislang nicht der europäischen Gasrichtlinie (2009/73/EC) und damit auch keinen regulatorischen Auflagen. Dabei könnte es nach Ansicht der Regulierer auch bleiben, eine gesetzliche Regelung durch die EU sollte jedoch eine Reihe von Überlegungen berücksichtigen.

Eine Regulierung sei auf jeden Fall erst dann angezeigt, heißt es in dem Weißbuch, wenn das Leitungsnetz für Wasserstoff sich zu einer lebenswichtigen („essential“) Infrastruktur und einem natürlichen Monopol entwickelt habe. Nur wenn Unternehmen und Verbraucher vom Zugang zu Wasserstoff abhängig seien und Wettbewerb nicht möglich sei, bestehe das Risiko, dass diese Marktposition missbraucht werde. Nur dann sei ein regulierender Eingriff gerechtfertigt.

Die nationalen Regulierungsbehörden (NRA) sollten die Entwicklung auf dem Wasserstoffmarkt kontinuierlich beobachten und regelmäßig nach einheitlichen, europäischen Grundsätzen bewerten. Eine „dynamische Regulierung“ habe den Vorteil, dass sie für die Unternehmen vorhersehbar und der regulatorische Eingriff berechnbar sei.

Potentielle Investoren sollten Klarheit darüber haben, wann sie mit welchen Eingriffen, etwa der Einführung von Unbundling-Vorschriften, rechnen müssten. Für Leitungsnetze, die ausschließlich dem Wasserstoff-Transport zwischen Unternehmen dienen, könnten befristete Ausnahmen von einer potentiellen Regulierung ins Auge gefasst werden.

Die Umwidmung von Erdgas-Pipelines zu Wasserstoff-Leitungen könne den Nutzern von Erdgas ebenso nützen wie der Wasserstoff-Wirtschaft. Dies sollte jedoch durch eine Kosten-Nutzen-Analyse in jedem Einzelfall ermittelt werden. Kommt es zu einer Umwidmung müsse die betreffende Anlage zum Zeitwert (Anschaffung minus Abschreibung) aus der Regulierungsbasis entfernt werden. Nur so werde vermieden, dass die Nutzer dafür finanziell doppelt in Anspruch genommen würden.

Weitere Informationen können auf der Internetseite der Regulierungsbehörden heruntergeladen werden.



 

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