Das Bundeskartellamt sieht sein Vorgehen gegen Stadtwerke wegen deren Praxis bei der Berechnung der Konzessionsabgaben für Nutzer ihrer Gasnetze durch eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs gefestigt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 7. November eine Entscheidung des Bundeskartellamts bestätigt, mit der einem Gasversorger die Erhebung der Tarifkunden-Konzessionsabgabe gegenüber Lieferanten, die dessen Netz nutzen, untersagt wird.
Kommunale Gasnetzbetreiber - in vielen Fällen Stadtwerke − erheben die Konzessionsabgabe mit den Netznutzungsentgelten. Die aus dem Ja
Freitag, 9.11.2012, 16:43 Uhr
Peter Focht
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