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Energie & Management > Politik - Mundt befürchtet Marktmissbrauch durch Engpässe
Quelle: Bundeskartellamt
Politik

Mundt befürchtet Marktmissbrauch durch Engpässe

Der Kartellamts-Chef zeigt sich in Sorge, dass der Wettbewerb auf dem Energiemarkt leidet. Es dürfe niemand „unbotmäßig“ von Engpässen profitieren. Mundt kündigte einen Bericht an.
„Die Zahl der Marktteilnehmer reduziert sich gerade, zum Beispiel, weil jetzt die Kernkraftwerke abgeschaltet werden oder es zu einem Ausstieg aus der Kohle kommt“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, in einem Interview, das die Süddeutsche Zeitung am 27. Dezember veröffentlichte. Daher zeigt sich Mundt besorgt darüber, dass RWE bereits in der Vergangenheit „immer an der Grenze war, eine marktbeherrschende Stellung zu haben“. Er mache sich insgesamt Sorgen um den Wettbewerb auf dem Energiemarkt.

Der Weg zur Energiewende sei ambitioniert, so Mundt. „Dabei könnte es zu Engpässen etwa bei Strom kommen, davon darf niemand unbotmäßig profitieren und seine Stellung missbrauchen.“ Wenn Kapazitäten eng seien, könnte es Anreize geben, die Preise durch bewusste Zurückhaltung von Kapazitäten in die Höhe zu treiben. „Das müssen wir vermeiden, dafür brauchen wir Transparenz. Wettbewerb ist für den Energiemarkt und die Nachhaltigkeit sehr wichtig“, wird der Präsident des Bundeskartellamtes von der SZ zitiert.

Bereits im Juni 2021 (wir berichteten) hatte der Kartellamtspräsident Mundt bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts seiner Behörde erklärt, dass er in den nächsten Jahren mit einem Abbau an Überkapazitäten in der konventionellen Stromerzeugung rechnet. Dies werde die Marktmacht vor allem des führenden Anbieters RWE weiter stärken. Die bevorstehenden Kraftwerksabschaltungen führten zu einer Verknappung der inländischen Erzeugungskapazitäten und damit zu einer verstärkten Bedeutung der verbleibenden großen Kraftwerksbetreiber, um den inländischen Bedarf zu decken. Damit müsse dieser Markt weiter aufmerksam im Hinblick auf marktbeherrschende Stellungen beobachtet werden.

Kartellamt wird zu allumfassendem Marktwächter

Daher hält es Mundt auch für wichtig, die seit einigen Jahren im Aufbau befindliche Markttransparenzstelle für Energie weiter aufzubauen, um die Marktbeobachtung zu intensivieren. Damit die Behörde auch künftig „komplexe Verfahren in einer angemessenen Zeit“ führen könne, mahnte er außerdem im aktuellen Interview mehr Personal an. Er sprach außerdem neue Aufgaben und Befugnisse an, die das Bundeskartellamt von der neuen Ampelkoalition erhalten soll. So soll die Behörde unter anderem mehr Eingriffsmöglichkeiten im digitalen Verbraucherschutz bekommen, was auch die Energiewirtschaft künftig betreffen wird.

Mundt will sein Amt zu einer „Marktordnungsbehörde“ machen. Dazu zählt er das kürzlich gestartete Wettbewerbsregister. „Dadurch wird das Bundeskartellamt auch zu einer Instanz in Sachen Compliance, wir müssen hier zunächst einmal für uns Standards entwickeln. Wenn jetzt noch der Verbraucherschutz im digitalen Bereich dazukommt, dann bekommen wir immer mehr eine besondere Marktwächter-Funktion.“

​"Marktmachtbericht für die Energiebranche"

Bislang kann das Bundeskartellamt Sektorenuntersuchungen mit Blick auf den Verbraucherschutz zwar durchführen. Das betrifft etwa Vergleichsportale, Nutzerbewertungen oder auch mobile Apps. Aber im Gegensatz zum Kartellrecht könnte das Amt Verstöße gegen Verbraucherrechte bislang nicht abstellen. Mundt hofft, dass seine Behörde auch insofern so bald wie möglich eine Untersagungsbefugnis erhält. Mundt: „Wir wollen Missstände gerne abstellen, auch wenn das klassischer Verbraucherschutz ist. Viele Wettbewerbsbehörden weltweit haben diese Möglichkeit.“ Zudem kündigte Mundt für Anfang 2022 an, einen Marktmachtbericht für die Energiebranche zu veröffentlichen.

Mit der voranschreitenden Energiewende, dem gleichzeitigen Ausstieg aus Kernkraft und Kohle sowie dem Ausbau der erneuerbaren Energien seien erhebliche Umbrüche bei Marktpositionen und Strukturen zu sehen. Umso mehr komme es darauf an, auf allen Marktstufen wettbewerbliche Strukturen und die Auswahl für Verbraucherinnen und Verbraucher zu sichern, hatte Mundt am 1. Dezember unterstrichen, als er den jährlichen Monitoringbericht von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt der Strom- und Gasmärkte vorstellte.

Auf den Endkundenmärkten lagen die gemeinsamen Marktanteile der vier absatzstärksten Strom- und Gaslieferanten unter den gesetzlichen Vermutungsschwellen für eine marktbeherrschende Stellung, steht im aktuellen Monitoringbericht. Die Übernahme von Innogy durch Eon habe zwar zu Marktanteilsverschiebungen im Strombereich geführt. Am wettbewerblichen Befund habe dies bislang jedoch nichts geändert, schreibt das Bundeskartellamt weiter. Wie in den vergangenen Jahren sei weiterhin davon auszugehen, dass auf diesen Märkten derzeit kein Anbieter marktbeherrschend ist.

Montag, 27.12.2021, 15:19 Uhr
Heidi Roider
Energie & Management > Politik - Mundt befürchtet Marktmissbrauch durch Engpässe
Quelle: Bundeskartellamt
Politik
Mundt befürchtet Marktmissbrauch durch Engpässe
Der Kartellamts-Chef zeigt sich in Sorge, dass der Wettbewerb auf dem Energiemarkt leidet. Es dürfe niemand „unbotmäßig“ von Engpässen profitieren. Mundt kündigte einen Bericht an.
„Die Zahl der Marktteilnehmer reduziert sich gerade, zum Beispiel, weil jetzt die Kernkraftwerke abgeschaltet werden oder es zu einem Ausstieg aus der Kohle kommt“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, in einem Interview, das die Süddeutsche Zeitung am 27. Dezember veröffentlichte. Daher zeigt sich Mundt besorgt darüber, dass RWE bereits in der Vergangenheit „immer an der Grenze war, eine marktbeherrschende Stellung zu haben“. Er mache sich insgesamt Sorgen um den Wettbewerb auf dem Energiemarkt.

Der Weg zur Energiewende sei ambitioniert, so Mundt. „Dabei könnte es zu Engpässen etwa bei Strom kommen, davon darf niemand unbotmäßig profitieren und seine Stellung missbrauchen.“ Wenn Kapazitäten eng seien, könnte es Anreize geben, die Preise durch bewusste Zurückhaltung von Kapazitäten in die Höhe zu treiben. „Das müssen wir vermeiden, dafür brauchen wir Transparenz. Wettbewerb ist für den Energiemarkt und die Nachhaltigkeit sehr wichtig“, wird der Präsident des Bundeskartellamtes von der SZ zitiert.

Bereits im Juni 2021 (wir berichteten) hatte der Kartellamtspräsident Mundt bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts seiner Behörde erklärt, dass er in den nächsten Jahren mit einem Abbau an Überkapazitäten in der konventionellen Stromerzeugung rechnet. Dies werde die Marktmacht vor allem des führenden Anbieters RWE weiter stärken. Die bevorstehenden Kraftwerksabschaltungen führten zu einer Verknappung der inländischen Erzeugungskapazitäten und damit zu einer verstärkten Bedeutung der verbleibenden großen Kraftwerksbetreiber, um den inländischen Bedarf zu decken. Damit müsse dieser Markt weiter aufmerksam im Hinblick auf marktbeherrschende Stellungen beobachtet werden.

Kartellamt wird zu allumfassendem Marktwächter

Daher hält es Mundt auch für wichtig, die seit einigen Jahren im Aufbau befindliche Markttransparenzstelle für Energie weiter aufzubauen, um die Marktbeobachtung zu intensivieren. Damit die Behörde auch künftig „komplexe Verfahren in einer angemessenen Zeit“ führen könne, mahnte er außerdem im aktuellen Interview mehr Personal an. Er sprach außerdem neue Aufgaben und Befugnisse an, die das Bundeskartellamt von der neuen Ampelkoalition erhalten soll. So soll die Behörde unter anderem mehr Eingriffsmöglichkeiten im digitalen Verbraucherschutz bekommen, was auch die Energiewirtschaft künftig betreffen wird.

Mundt will sein Amt zu einer „Marktordnungsbehörde“ machen. Dazu zählt er das kürzlich gestartete Wettbewerbsregister. „Dadurch wird das Bundeskartellamt auch zu einer Instanz in Sachen Compliance, wir müssen hier zunächst einmal für uns Standards entwickeln. Wenn jetzt noch der Verbraucherschutz im digitalen Bereich dazukommt, dann bekommen wir immer mehr eine besondere Marktwächter-Funktion.“

​"Marktmachtbericht für die Energiebranche"

Bislang kann das Bundeskartellamt Sektorenuntersuchungen mit Blick auf den Verbraucherschutz zwar durchführen. Das betrifft etwa Vergleichsportale, Nutzerbewertungen oder auch mobile Apps. Aber im Gegensatz zum Kartellrecht könnte das Amt Verstöße gegen Verbraucherrechte bislang nicht abstellen. Mundt hofft, dass seine Behörde auch insofern so bald wie möglich eine Untersagungsbefugnis erhält. Mundt: „Wir wollen Missstände gerne abstellen, auch wenn das klassischer Verbraucherschutz ist. Viele Wettbewerbsbehörden weltweit haben diese Möglichkeit.“ Zudem kündigte Mundt für Anfang 2022 an, einen Marktmachtbericht für die Energiebranche zu veröffentlichen.

Mit der voranschreitenden Energiewende, dem gleichzeitigen Ausstieg aus Kernkraft und Kohle sowie dem Ausbau der erneuerbaren Energien seien erhebliche Umbrüche bei Marktpositionen und Strukturen zu sehen. Umso mehr komme es darauf an, auf allen Marktstufen wettbewerbliche Strukturen und die Auswahl für Verbraucherinnen und Verbraucher zu sichern, hatte Mundt am 1. Dezember unterstrichen, als er den jährlichen Monitoringbericht von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt der Strom- und Gasmärkte vorstellte.

Auf den Endkundenmärkten lagen die gemeinsamen Marktanteile der vier absatzstärksten Strom- und Gaslieferanten unter den gesetzlichen Vermutungsschwellen für eine marktbeherrschende Stellung, steht im aktuellen Monitoringbericht. Die Übernahme von Innogy durch Eon habe zwar zu Marktanteilsverschiebungen im Strombereich geführt. Am wettbewerblichen Befund habe dies bislang jedoch nichts geändert, schreibt das Bundeskartellamt weiter. Wie in den vergangenen Jahren sei weiterhin davon auszugehen, dass auf diesen Märkten derzeit kein Anbieter marktbeherrschend ist.

Montag, 27.12.2021, 15:19 Uhr
Heidi Roider

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