E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Aus Der Aktuellen Zeitungsausgabe - „Müssen nur andere Interessenten Kompromisse eingehen, Herr Thimm?“
Quelle: E&M
Aus Der Aktuellen Zeitungsausgabe

„Müssen nur andere Interessenten Kompromisse eingehen, Herr Thimm?“

Der Geschäftsführer des Bundesverbands der Windparkbetreiber Offshore (BWO), Stefan Thimm, sieht Licht und Schatten im Entwurf einer Windenergie-auf-See-Gesetzesnovelle.
 
Stefan Thimm, Geschäftsführer des Bundesverbands Windparkbetreiber Offshore
Quelle: BWO
 
E&M: Herr Thimm, die Ampelkoalition hat die Windkraftausbauziele auf See drastisch erhöht: 2030 30.000 statt 20.000 Megawatt, für 2045 erstmals ein Ziel, nämlich 70.000 Megawatt. Derzeit kursiert ein Referentenentwurf zum Windenergie-auf-See-Gesetz − sind Sie jetzt zufrieden?

Edit nach Redaktionsschluss der gedruckten E&M: Seit 6. April 2022 ist der Entwurf vom Bundeskabinett verabschiedet.

Thimm: Die neue Bundesregierung fährt aktuell ein ungewohnt schnelles Tempo: Seit Anfang März liegt der Referentenentwurf für die WindSeeG-Novelle vor. Darin werden die neuen Ausbauziele festgeschrieben und Ausschreibungsvolumina von sechs bis sieben Gigawatt in 2023, jeweils fünf bis sechs Gigawatt in 2024 und 2025 und fortan rund vier Gigawatt jährlich angekündigt. Gedanklich ist die Bremse im zuständigen Bundeswirtschaftsministerium gelöst − das wird im Gesetzesentwurf deutlich. Aber wirklich zufrieden sind wir nicht. Trotz des erkennbar guten Willens enthält der Gesetzentwurf noch einige handwerkliche Schwächen. Das betrifft vor allem das Ausschreibungsdesign. 

E&M: Was stört Sie daran? 

Thimm: Nicht voruntersuchte Flächen werden zwar ausgeschrieben, aber im Gegensatz zu bereits voruntersuchten Flächen nicht durch einen staatlichen CfD (Differenzvertrag; d. Red.) abgesichert, sondern zur Direktvermarktung ohne Förderung freigegeben. Diese Einführung zweier Ausschreibungssegmente für zentral voruntersuchte Flächen und für nicht zentral voruntersuchte Flächen macht aus unserer Sicht absolut Sinn.

E&M: Wo ist der Haken? 

Thimm: Leider ist das vom BMWK vorgeschlagene Ausschreibungsdesign für die nicht zentral voruntersuchten Flächen ungeeignet und im schlimmsten Fall sogar schädlich für die Zielerreichung. Im Vergleich zu zentral voruntersuchten Flächen gehen hiermit zwangsläufig erhöhte Kalkulations- und Realisierungsrisiken einher, weil ja der Entwickler selbst für die Voruntersuchungen und Planfeststellungsverfahren verantwortlich ist und das volle Preisrisiko der Vermarktung trägt. Die entscheidenden qualitativen Kriterien müssen also aus unserer Sicht unbedingt auf eine hohe Realisierungswahrscheinlichkeit einzahlen. Insbesondere deshalb, weil der Realisierungszeitraum bis zur angestrebten Inbetriebnahme im Jahre 2030 sehr kurz ist.

E&M: Wie sehen Sie die ‚Gebotskomponente‘? 

Thimm: Beim Lesen des aktuellen WindSeeG-Referentenentwurfs erlebt man ein Deja-vu: Die schon in der vergangenen Legislaturperiode hochumstrittene Gebotskomponente ist zurück. Eine Idee, die die Kapitalkosten für die Finanzierung von Offshore-Windparks erhöht und somit den Strompreis für erneuerbare Energien unnötig nach oben treibt. Hinzu kommt, dass die Gebotskomponente ‚dummes Geld‘ ist, das − insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Lage − an anderer Stelle dringend für die Erhöhung der Versorgungssicherheit, die Diversifizierung von Versorgungsrisiken und für die Systemintegration gebraucht wird. In unserer Stellungnahme an das BMWK raten wir deshalb dringend von der Einführung besagter Gebotskomponente ab.

Auch eignen sich die vier verbleibenden qualitativen Ausschreibungskriterien nicht wirklich zur Differenzierung unterschiedlicher Gebote. Uns ist bewusst, dass Zeit ein knappes Gut ist. Deshalb schlagen wir vor, die Grundsätze der Ausschreibung für nicht zentral voruntersuchte Flächen jetzt in einer Verordnungsermächtigung festzuhalten und bis zum Sommer einen breit angelegten Dialog mit allen beteiligten Stakeholdern zu führen, um möglichst schnell zu einer sinnvollen Lösung zu kommen.

E&M: Wie lange dauert der Fadenriss noch? Laut Windguard können wir in diesem Jahr mit einem Drittel Gigawatt rechnen, 2023 mit einem Fünftel jährlich.

Thimm: Das Narrativ des ‚Fadenrisses‘ sollten wir meiner Meinung nach hinter uns lassen. Die Offshore-Branche hat diesen Ausbaustopp lange prophezeit. Richten wir den Blick nach vorn: Am kurzfristigen Ausbautempo lässt sich aufgrund der eben genannten Planungshorizonte nur noch sehr bedingt etwas ändern, wobei für 2025 immerhin eine Installation von zwei Gigawatt geplant ist.

Der vorgelegte Referentenentwurf enthält schon vielversprechende Beschleunigungsmaßnahmen: neue Zuteilungen der Rechts- und Fachaufsichten über zuständige Behörden, die Ausstattung dieser Behörden mit ausreichend Personal und die Beschränkung des bürokratischen Aufwands − wie zum Beispiel für Umweltprüfungen − auf ein angemessenes Maß. Zentral ist die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren sowohl für die Offshore-Netzanbindungen und -Windparks als auch für den Netzausbau an Land.

E&M: Niedersachsen hat auf eine absehbare Überlastung des Nationalparks Wattenmeer durch die Netzanbindungstätigkeiten 2028 bis 2030 hingewiesen und einen dritten Korridor gefordert. Ist nicht auch wegen der Seekabel, geschweige denn der Ableitung über Land, schon der bis 2030 erwünschte Zubau unrealistisch?

Thimm: Ich finde es schwierig, dass immer noch so häufig diese Grundsatzfrage gestellt wird. Fakt ist doch, dass wir ohne diesen Ausbau weder unsere nationalen noch die europäischen Klimaziele erreichen können. Erst letzten Monat hat Windeurope eine Statistik veröffentlicht, die schmerzlich aufzeigt, wie sehr Europa in punkto Offshore-Ausbau hinterherhinkt. Wir beobachten aktuell eine wahnsinnige Dynamik und Aufbruchstimmung in der gesamten Branche und auch in der Politik.

Endlich hat man das Gefühl, bei den neuen Zielen hat sich jemand etwas gedacht. Bei der Umsetzung geht es nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie.
Sicherlich ist die Frage des Weitertransports des auf See erzeugten Stroms in die Versorgungszentren eine wichtige Frage, die Politik und ÜNB in den nächsten Jahren umtreiben wird. Aber bereits im Januar haben die beiden Übertragungsnetzbetreiber Tennet und 50 Hertz erstmals ein gemeinsames Konzept zur Beschleunigung des Netzausbaus vorgestellt. Das geplante Stromdrehkreuz soll die vorgezogene Integration von vier Gigawatt offshore erzeugten Stroms ermöglichen.

E&M: Am Industriestandort Heide in Nordfriesland. 

Thimm: Hier sprechen wir von drei bis fünf Jahren Zeitersparnis. Und ich bin mir sicher, dass wir in den nächsten Jahren weitere innovative Konzepte sehen werden.
Es müssen aber auch von vorneherein Speicherkapazitäten mitgedacht werden, je schneller wir auf 100 Prozent erneuerbare Energien umsteigen. Nach unserer Ansicht wäre es logisch und richtig, diesen Aspekt künftig auch bei Ausschreibungen zu berücksichtigen und eine Art ‚Systemdienlichkeitskomponente‘ einzuführen:
  • die Bereitstellung von Speicherkapazität,
  • den gezielten Einsatz von Power-to-X − wie beispielsweise Wasserstoff −
  • und/oder flexible Last in räumlicher Nähe zum Netzverknüpfungspunkt.
Einen entsprechenden Vorschlag haben wir dem BMWK in unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf unterbreitet.

E&M: Der BWO hat beim Raumordnungsplan 2021 für die Außenwirtschaftszone eine Co-Nutzung militärischer Flächen gefordert, auch um über die 42.000 Megawatt zu kommen, die das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie für machbar hält. Gleichzeitig lehnte der BWO aber militärische Sende- und Empfangsanlagen auf Windenergieanlagen ab. Darf Co-Nutzung immer nur zugunsten der Windkraft ausgehen? Müssen immer nur die anderen Interessenten − Marine, Schifffahrt, Fischerei − Kompromisse eingehen?

Thimm: Der Vorwurf, immer müssten andere Interessenträger hinter der Offshore-Windenergie zurückstehen, wird der Situation meines Erachtens nicht gerecht. Sicherlich könnte man jetzt sagen, andere Nutzer müssen heute mehr Kompromisse eingehen − aber ja nur deshalb, weil die Offshore-Windenergie schlicht erst später dazukam. Mit der Energiewende stehen wir vor einem der größten und wichtigsten Gesellschaftsprojekte dieses Jahrhunderts. Insofern begrüßen wir sehr, dass der Offshore-Windenergie aufgrund ihrer außerordentlichen Bedeutung für die Erreichung unserer Klimaziele im Referentenentwurf ein Vorrang eingeräumt wird. Aber dieser neue Ansatz bedeutet aus unserer Sicht keinesfalls eine einseitige Verdrängung anderer Nutzer. Im europäischen Kontext werden schon eine Vielzahl an Co-Nutzungsansätzen umgesetzt, deren Prüfung wir auch für Deutschland als Teillösung erachten.

„Eine Potenzialstudie wird unter anderem unberücksichtigte Co-Nutzungsmöglichkeiten ausloten“

Der BWO und der BDEW haben gemeinsam mit einigen Mitgliedsunternehmen eine Studie beim Fraunhofer Iwes in Auftrag gegeben, um genau diese bisher noch unberücksichtigten Co-Nutzungsmöglichkeiten auszuloten. In der Potenzialstudie wird es aber nicht nur darum gehen, sondern es werden auch grundsätzliche Ausbauszenarien bis zum Jahre 2050 zusammengestellt, simuliert und analysiert. Mit den Ergebnissen rechnen wir gegen Mitte des Jahres.

E&M: Das Windwasserstoffgebiet auf See soll ebenfalls dieses Jahr ausgeschrieben werden. Der BWO und andere Verbände kritisieren, es sei zu klein. Mit welcher Resonanz rechnen Sie?

Thimm: Wir gehen davon aus, dass trotzdem Unternehmen an der Ausschreibung teilnehmen werden. Insbesondere für diese Fläche gibt es ja bereits öffentliche Konzepte. Für die Ausweisung zukünftiger Flächen muss aber unbedingt auch der Aspekt der Wirtschaftlichkeit mitgedacht werden. Aktuell ist diese Frage ungeklärt.

E&M: Welches Signal soll von der 5. Konferenz ‚Zukunft Offshore‘ am 3. und 4. Mai in Berlin ausgehen?

Thimm: ‚Offshore-Wind − Rückgrat der Energiewende‘ lautet das diesjährige Motto. Nur mit Offshore-Windenergie lassen sich die ambitionierten Klimaziele erreichen. Die Offshore-Branche steht eng zusammen und ist bereit, diese neuen Ziele umzusetzen − sofern der notwendige regulatorische Rahmen zeitnah geschaffen wird.

Donnerstag, 12.05.2022, 09:00 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Aus Der Aktuellen Zeitungsausgabe - „Müssen nur andere Interessenten Kompromisse eingehen, Herr Thimm?“
Quelle: E&M
Aus Der Aktuellen Zeitungsausgabe
„Müssen nur andere Interessenten Kompromisse eingehen, Herr Thimm?“
Der Geschäftsführer des Bundesverbands der Windparkbetreiber Offshore (BWO), Stefan Thimm, sieht Licht und Schatten im Entwurf einer Windenergie-auf-See-Gesetzesnovelle.
 
Stefan Thimm, Geschäftsführer des Bundesverbands Windparkbetreiber Offshore
Quelle: BWO
 
E&M: Herr Thimm, die Ampelkoalition hat die Windkraftausbauziele auf See drastisch erhöht: 2030 30.000 statt 20.000 Megawatt, für 2045 erstmals ein Ziel, nämlich 70.000 Megawatt. Derzeit kursiert ein Referentenentwurf zum Windenergie-auf-See-Gesetz − sind Sie jetzt zufrieden?

Edit nach Redaktionsschluss der gedruckten E&M: Seit 6. April 2022 ist der Entwurf vom Bundeskabinett verabschiedet.

Thimm: Die neue Bundesregierung fährt aktuell ein ungewohnt schnelles Tempo: Seit Anfang März liegt der Referentenentwurf für die WindSeeG-Novelle vor. Darin werden die neuen Ausbauziele festgeschrieben und Ausschreibungsvolumina von sechs bis sieben Gigawatt in 2023, jeweils fünf bis sechs Gigawatt in 2024 und 2025 und fortan rund vier Gigawatt jährlich angekündigt. Gedanklich ist die Bremse im zuständigen Bundeswirtschaftsministerium gelöst − das wird im Gesetzesentwurf deutlich. Aber wirklich zufrieden sind wir nicht. Trotz des erkennbar guten Willens enthält der Gesetzentwurf noch einige handwerkliche Schwächen. Das betrifft vor allem das Ausschreibungsdesign. 

E&M: Was stört Sie daran? 

Thimm: Nicht voruntersuchte Flächen werden zwar ausgeschrieben, aber im Gegensatz zu bereits voruntersuchten Flächen nicht durch einen staatlichen CfD (Differenzvertrag; d. Red.) abgesichert, sondern zur Direktvermarktung ohne Förderung freigegeben. Diese Einführung zweier Ausschreibungssegmente für zentral voruntersuchte Flächen und für nicht zentral voruntersuchte Flächen macht aus unserer Sicht absolut Sinn.

E&M: Wo ist der Haken? 

Thimm: Leider ist das vom BMWK vorgeschlagene Ausschreibungsdesign für die nicht zentral voruntersuchten Flächen ungeeignet und im schlimmsten Fall sogar schädlich für die Zielerreichung. Im Vergleich zu zentral voruntersuchten Flächen gehen hiermit zwangsläufig erhöhte Kalkulations- und Realisierungsrisiken einher, weil ja der Entwickler selbst für die Voruntersuchungen und Planfeststellungsverfahren verantwortlich ist und das volle Preisrisiko der Vermarktung trägt. Die entscheidenden qualitativen Kriterien müssen also aus unserer Sicht unbedingt auf eine hohe Realisierungswahrscheinlichkeit einzahlen. Insbesondere deshalb, weil der Realisierungszeitraum bis zur angestrebten Inbetriebnahme im Jahre 2030 sehr kurz ist.

E&M: Wie sehen Sie die ‚Gebotskomponente‘? 

Thimm: Beim Lesen des aktuellen WindSeeG-Referentenentwurfs erlebt man ein Deja-vu: Die schon in der vergangenen Legislaturperiode hochumstrittene Gebotskomponente ist zurück. Eine Idee, die die Kapitalkosten für die Finanzierung von Offshore-Windparks erhöht und somit den Strompreis für erneuerbare Energien unnötig nach oben treibt. Hinzu kommt, dass die Gebotskomponente ‚dummes Geld‘ ist, das − insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Lage − an anderer Stelle dringend für die Erhöhung der Versorgungssicherheit, die Diversifizierung von Versorgungsrisiken und für die Systemintegration gebraucht wird. In unserer Stellungnahme an das BMWK raten wir deshalb dringend von der Einführung besagter Gebotskomponente ab.

Auch eignen sich die vier verbleibenden qualitativen Ausschreibungskriterien nicht wirklich zur Differenzierung unterschiedlicher Gebote. Uns ist bewusst, dass Zeit ein knappes Gut ist. Deshalb schlagen wir vor, die Grundsätze der Ausschreibung für nicht zentral voruntersuchte Flächen jetzt in einer Verordnungsermächtigung festzuhalten und bis zum Sommer einen breit angelegten Dialog mit allen beteiligten Stakeholdern zu führen, um möglichst schnell zu einer sinnvollen Lösung zu kommen.

E&M: Wie lange dauert der Fadenriss noch? Laut Windguard können wir in diesem Jahr mit einem Drittel Gigawatt rechnen, 2023 mit einem Fünftel jährlich.

Thimm: Das Narrativ des ‚Fadenrisses‘ sollten wir meiner Meinung nach hinter uns lassen. Die Offshore-Branche hat diesen Ausbaustopp lange prophezeit. Richten wir den Blick nach vorn: Am kurzfristigen Ausbautempo lässt sich aufgrund der eben genannten Planungshorizonte nur noch sehr bedingt etwas ändern, wobei für 2025 immerhin eine Installation von zwei Gigawatt geplant ist.

Der vorgelegte Referentenentwurf enthält schon vielversprechende Beschleunigungsmaßnahmen: neue Zuteilungen der Rechts- und Fachaufsichten über zuständige Behörden, die Ausstattung dieser Behörden mit ausreichend Personal und die Beschränkung des bürokratischen Aufwands − wie zum Beispiel für Umweltprüfungen − auf ein angemessenes Maß. Zentral ist die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren sowohl für die Offshore-Netzanbindungen und -Windparks als auch für den Netzausbau an Land.

E&M: Niedersachsen hat auf eine absehbare Überlastung des Nationalparks Wattenmeer durch die Netzanbindungstätigkeiten 2028 bis 2030 hingewiesen und einen dritten Korridor gefordert. Ist nicht auch wegen der Seekabel, geschweige denn der Ableitung über Land, schon der bis 2030 erwünschte Zubau unrealistisch?

Thimm: Ich finde es schwierig, dass immer noch so häufig diese Grundsatzfrage gestellt wird. Fakt ist doch, dass wir ohne diesen Ausbau weder unsere nationalen noch die europäischen Klimaziele erreichen können. Erst letzten Monat hat Windeurope eine Statistik veröffentlicht, die schmerzlich aufzeigt, wie sehr Europa in punkto Offshore-Ausbau hinterherhinkt. Wir beobachten aktuell eine wahnsinnige Dynamik und Aufbruchstimmung in der gesamten Branche und auch in der Politik.

Endlich hat man das Gefühl, bei den neuen Zielen hat sich jemand etwas gedacht. Bei der Umsetzung geht es nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie.
Sicherlich ist die Frage des Weitertransports des auf See erzeugten Stroms in die Versorgungszentren eine wichtige Frage, die Politik und ÜNB in den nächsten Jahren umtreiben wird. Aber bereits im Januar haben die beiden Übertragungsnetzbetreiber Tennet und 50 Hertz erstmals ein gemeinsames Konzept zur Beschleunigung des Netzausbaus vorgestellt. Das geplante Stromdrehkreuz soll die vorgezogene Integration von vier Gigawatt offshore erzeugten Stroms ermöglichen.

E&M: Am Industriestandort Heide in Nordfriesland. 

Thimm: Hier sprechen wir von drei bis fünf Jahren Zeitersparnis. Und ich bin mir sicher, dass wir in den nächsten Jahren weitere innovative Konzepte sehen werden.
Es müssen aber auch von vorneherein Speicherkapazitäten mitgedacht werden, je schneller wir auf 100 Prozent erneuerbare Energien umsteigen. Nach unserer Ansicht wäre es logisch und richtig, diesen Aspekt künftig auch bei Ausschreibungen zu berücksichtigen und eine Art ‚Systemdienlichkeitskomponente‘ einzuführen:
  • die Bereitstellung von Speicherkapazität,
  • den gezielten Einsatz von Power-to-X − wie beispielsweise Wasserstoff −
  • und/oder flexible Last in räumlicher Nähe zum Netzverknüpfungspunkt.
Einen entsprechenden Vorschlag haben wir dem BMWK in unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf unterbreitet.

E&M: Der BWO hat beim Raumordnungsplan 2021 für die Außenwirtschaftszone eine Co-Nutzung militärischer Flächen gefordert, auch um über die 42.000 Megawatt zu kommen, die das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie für machbar hält. Gleichzeitig lehnte der BWO aber militärische Sende- und Empfangsanlagen auf Windenergieanlagen ab. Darf Co-Nutzung immer nur zugunsten der Windkraft ausgehen? Müssen immer nur die anderen Interessenten − Marine, Schifffahrt, Fischerei − Kompromisse eingehen?

Thimm: Der Vorwurf, immer müssten andere Interessenträger hinter der Offshore-Windenergie zurückstehen, wird der Situation meines Erachtens nicht gerecht. Sicherlich könnte man jetzt sagen, andere Nutzer müssen heute mehr Kompromisse eingehen − aber ja nur deshalb, weil die Offshore-Windenergie schlicht erst später dazukam. Mit der Energiewende stehen wir vor einem der größten und wichtigsten Gesellschaftsprojekte dieses Jahrhunderts. Insofern begrüßen wir sehr, dass der Offshore-Windenergie aufgrund ihrer außerordentlichen Bedeutung für die Erreichung unserer Klimaziele im Referentenentwurf ein Vorrang eingeräumt wird. Aber dieser neue Ansatz bedeutet aus unserer Sicht keinesfalls eine einseitige Verdrängung anderer Nutzer. Im europäischen Kontext werden schon eine Vielzahl an Co-Nutzungsansätzen umgesetzt, deren Prüfung wir auch für Deutschland als Teillösung erachten.

„Eine Potenzialstudie wird unter anderem unberücksichtigte Co-Nutzungsmöglichkeiten ausloten“

Der BWO und der BDEW haben gemeinsam mit einigen Mitgliedsunternehmen eine Studie beim Fraunhofer Iwes in Auftrag gegeben, um genau diese bisher noch unberücksichtigten Co-Nutzungsmöglichkeiten auszuloten. In der Potenzialstudie wird es aber nicht nur darum gehen, sondern es werden auch grundsätzliche Ausbauszenarien bis zum Jahre 2050 zusammengestellt, simuliert und analysiert. Mit den Ergebnissen rechnen wir gegen Mitte des Jahres.

E&M: Das Windwasserstoffgebiet auf See soll ebenfalls dieses Jahr ausgeschrieben werden. Der BWO und andere Verbände kritisieren, es sei zu klein. Mit welcher Resonanz rechnen Sie?

Thimm: Wir gehen davon aus, dass trotzdem Unternehmen an der Ausschreibung teilnehmen werden. Insbesondere für diese Fläche gibt es ja bereits öffentliche Konzepte. Für die Ausweisung zukünftiger Flächen muss aber unbedingt auch der Aspekt der Wirtschaftlichkeit mitgedacht werden. Aktuell ist diese Frage ungeklärt.

E&M: Welches Signal soll von der 5. Konferenz ‚Zukunft Offshore‘ am 3. und 4. Mai in Berlin ausgehen?

Thimm: ‚Offshore-Wind − Rückgrat der Energiewende‘ lautet das diesjährige Motto. Nur mit Offshore-Windenergie lassen sich die ambitionierten Klimaziele erreichen. Die Offshore-Branche steht eng zusammen und ist bereit, diese neuen Ziele umzusetzen − sofern der notwendige regulatorische Rahmen zeitnah geschaffen wird.

Donnerstag, 12.05.2022, 09:00 Uhr
Georg Eble

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.