Die Mittelspannungsrichtlinie des BDEW gilt zwar schon seit Juni 2008. Doch erst seit 1. April dieses Jahres ist für jede neu ans Netz genommene Photovoltaikanlage über 1 MW Spitzenleistung ein so genanntes Anlagenzertifikat vorzulegen.
Diese Forderung ist kein Aprilscherz, sondern hat es in sich. Denn ohne gültiges Anlagenzertifikat dürfen Photovoltaikanlagen im MW-Bereich ab dem 1. Oktober 2011 durch den zuständigen Netzbetreiber komplett vom Netz genommen werden. Mit dem Anlagenzertifikat weist der Betreiber nach, dass seine Anlage die „elektrischen Eigenschaften (Zertifizierungsanforderungen) gemäß Kapitel 6 der Rich
Dienstag, 28.06.2011, 13:09 Uhr
Heinz Wraneschitz
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