Zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate hat jetzt ein Gericht einen Gasversorger aufgefordert, seine Preiskalkulation offenzulegen.
„Die SWM können die Billigkeit ihrer Preiskalkulation nachweisen und werden gegen alle Erdgas-Kunden, die aus diesem Grunde Rechnungskürzungen vornehmen, gerichtlich vorgehen“, entgegneten die Stadtwerke München. Das Unternehmen reagierte mit dieser Stellungnahme auf eine Stadtratsanfrage zur einstweiligen Verfügung des Amtsgerichts München vom 28. Mai. Darin untersagt das Gericht den
Mittwoch, 8.06.2005, 10:55 Uhr
Peter Focht
© 2024 Energie & Management GmbH