Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke München aus den Jahren 2005 und 2006 sind laut einem Urteil des Landgerichts München I vom 27. September nicht zu beanstanden und damit rechtens.
Das Gericht wies am 27. September eine Klage gegen Preiserhöhungen der Stadtwerke vom 1. Juli 2005, 1. Januar 2006 und 1. April 2006 zurück. Die Kläger waren der Auffassung, die Preiserhöhungen seien unbillig und damit unwirksam. Das Gericht stellte jetzt zum einen fest, dass die Gaspreise nicht unbillig im Sinne des Paragraphen 315 BGB seien, weil die Stadt
Freitag, 28.09.2007, 12:40 Uhr
Peter Focht
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