Die rot-grüne Bundesregierung muss das zuletzt im März diesen Jahres geänderte Energiewirtschaftsgesetz wieder ändern. Das berichtet der Informationsdienst eid in seiner jüngsten Ausgabe. Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht vollständiger Umsetzung der Binnenmarktrichtlinie Erdgas eingeleitet.
Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) hat bereits einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der heute mit der Wirtschaft und morgen mit den Bundesländern erörtert werden soll. Die Ergänzungen im Energiewirtschaftsgesetz betreffen Vorschriften für die Netzdefinition und den Netzbetrieb, das Netzzugangsrecht, die Veröffentlichung der Netzzugangsbedingungen sowie die Trennung der Rechnungslegung
Montag, 13.11.2000, 14:08 Uhr
Andreas Schaffry
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