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Die Monopolkommission der Bundesregierung wirbt in ihrem aktuellen Hauptgutachten erneut für die Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Sinne des von ihr vorgeschlagenen Quotenmodells.
„Aus volkswirtschaftlicher Sicht würdigt die Monopolkommission die Reform des EEG als einen Schritt in die richtige Richtung und fordert eine zügige Umstellung auf den – im Gesetzentwurf lediglich angekündigten – Fördermechanismus des Ausschreibungsmodells“, heißt es in dem 20. Hauptgutachten 2012/2013 mit dem Titel
Mittwoch, 9.07.2014, 16:05 Uhr
Michael Pecka
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