Die Monopolkommission hat sich in einem Sondergutachten mit den Entflechtungsplänen von Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle auseinandergesetzt.
Insbesondere ging es dabei um die Möglichkeit, eine eigentumsrechtliche Entflechtung unabhängig von einem nachgewiesenen Kartellrechtsverstoß im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu verankern. Diese Entflechtungsbefugnis solle es dem Bundeskartellamt erlauben, marktbeherrschende Unternehmen zu verpflichten, Teile ihres Vermögens zu veräußern, erläutert Brüderle.
Mittwoch, 28.04.2010, 09:20 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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