Informationen aus den Regierungsfraktionen zufolge wird der im KWK-Gesetz für das Jahr 2004 vorgesehene Monitoringbericht frühestens im Juni 2005 vorliegen.
Das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) vergibt gegenwärtig den Auftrag zur Erarbeitung des KWK-Monitoringberichts an zwei Institute. Aufgrund einer vorgesehenen Bearbeitungsdauer von neuen Monaten wird der Entwurf des Berichts erst kurz vor der Sommerpause 2005 im BMWA zur Diskussion vorliegen.
Donnerstag, 16.09.2004, 08:50 Uhr
Cerstin Gammelin
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