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Energie & Management > Wasserstoff - Mögliche Ausschreibungskriterien für Offshore-Wasserstoff
Illustration einer Wasserstoff-Produktion auf dem Meer in einem Windpark, Quelle: Greenstat
Wasserstoff

Mögliche Ausschreibungskriterien für Offshore-Wasserstoff

Die Vergabe von Flächen zur Wasserstoffproduktion auf hoher See könnte nach einem Punktesystem stattfinden. Das BMWi hat einen noch nicht finalen Verordnungsentwurf veröffentlicht.
Allein in den Jahren 2030 bis 2040 will die Bundesregierung die Offshore-Windkraftleistung in den deutschen Hoheitsgewässern von 20.000 auf 40.000 MW verdoppeln. Die deutsche Offshore-Windbranche verlangt, dass auf See auch zusätzliche Flächen rein für die Wasserstoffherstellung in Offshore-Windparks ausgewiesen werden. Tatsächlich schreibt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) im kommenden Jahr erstmals Meeresflächen ohne Netzanschluss für die Wasserstoffproduktion aus. 

Am 11. August hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) den Entwurf für eine "Verordnung zur Vergabe von sonstigen Energiegewinnungsbereichen in der ausschließlichen Wirtschaftszone" (SonstigeEnergiegewinnungsbereicheV) vorgelegt. Innerhalb der Bundesregierung ist er noch nicht final abgestimmt, wie es seitens des BMWi heißt. Bis zum 25. August können Länder und Verbände ihre Stellungnahme dazu einreichen. 
 
Der Verordnungsentwurf zur Vergabe von sonstigen Energiegewinnungsbereichen in der ausschließlichen Wirtschaftszone. Zum Öffnen bitte auf die Grafik klicken
Quelle: BMWi

Paragraph 71 Nummer 5 des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) beinhaltet die Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung zur Ausgestaltung von Kriterien zur Vergabe von Bereichen für die sonstige Energiegewinnung. Die SonstigeEnergiegewinnungsbereicheV, deren Entwurf nun vorliegt, soll konkret die Vergabe dieser Bereiche regeln − und zwar anhand "objektiver, nachvollziehbarer, diskriminierungsfreier und effizienter Kriterien". Laut BMWi soll die Verordnung am 1. Oktober in Kraft treten. Sie bedarf, wie es weiter heißt, nicht der Zustimmung von Bundestag oder Bundesrat.

Mittels der qualitativen Kriterien des Vergabeverfahrens solle erreicht werden, dass die Vergabe der für die Wasserstoffproduktion vorgesehenen Flächen an "die erfolgversprechendsten und zeitnah realisierbaren Projekte" erfolgt, wie es im Entwurf heißt.

Beteiligung möglichst vieler KMU wird bevorzugt

Das BSH bewertet die Gebote mit einem Punktesystem. Dabei setzt sie etwa folgende Kriterien an die Projekte an:
  • die voraussichtliche jährliche Energiemenge des finalen Energieträgers am Übergabepunkt
  • die Energieeffizienz der wesentlichen Prozessschritte bei der Umwandlung der primären Energiemenge in den finalen Energieträger, einschließlich des Transports zum Übergabepunkt
  • die Technologiereife
  • die Skalierbarkeit des Projekts (auf mindestens 2.000 MW)
  • die Energiebereitstellungskosten 
  • die bereits absehbaren, wesentlichen Auswirkungen auf die Meeresumwelt
Die Gebote werden schließlich gemäß der Punktevergabe gereiht. Herrscht bei mehreren Bietern ein Punktegleichstand, erfolgt laut dem Entwurf "eine Bewertung des Beitrags des geplanten Projektes zur wirtschaftlichen Entwicklung". Die Antragsberechtigung soll der Bieter bekommen, "der die meisten Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen für das Projekt beschäftigt", so der Wortlaut im Entwurf

Den 35-seitigen Entwurf der "Verordnung zur Vergabe von sonstigen Energiegewinnungsbereichen in der ausschließlichen Wirtschaftszone" stellt das BMWi auf seiner Internetseite zum Download bereit.

Montag, 16.08.2021, 14:10 Uhr
Davina Spohn
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Illustration einer Wasserstoff-Produktion auf dem Meer in einem Windpark, Quelle: Greenstat
Wasserstoff
Mögliche Ausschreibungskriterien für Offshore-Wasserstoff
Die Vergabe von Flächen zur Wasserstoffproduktion auf hoher See könnte nach einem Punktesystem stattfinden. Das BMWi hat einen noch nicht finalen Verordnungsentwurf veröffentlicht.
Allein in den Jahren 2030 bis 2040 will die Bundesregierung die Offshore-Windkraftleistung in den deutschen Hoheitsgewässern von 20.000 auf 40.000 MW verdoppeln. Die deutsche Offshore-Windbranche verlangt, dass auf See auch zusätzliche Flächen rein für die Wasserstoffherstellung in Offshore-Windparks ausgewiesen werden. Tatsächlich schreibt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) im kommenden Jahr erstmals Meeresflächen ohne Netzanschluss für die Wasserstoffproduktion aus. 

Am 11. August hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) den Entwurf für eine "Verordnung zur Vergabe von sonstigen Energiegewinnungsbereichen in der ausschließlichen Wirtschaftszone" (SonstigeEnergiegewinnungsbereicheV) vorgelegt. Innerhalb der Bundesregierung ist er noch nicht final abgestimmt, wie es seitens des BMWi heißt. Bis zum 25. August können Länder und Verbände ihre Stellungnahme dazu einreichen. 
 
Der Verordnungsentwurf zur Vergabe von sonstigen Energiegewinnungsbereichen in der ausschließlichen Wirtschaftszone. Zum Öffnen bitte auf die Grafik klicken
Quelle: BMWi

Paragraph 71 Nummer 5 des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) beinhaltet die Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung zur Ausgestaltung von Kriterien zur Vergabe von Bereichen für die sonstige Energiegewinnung. Die SonstigeEnergiegewinnungsbereicheV, deren Entwurf nun vorliegt, soll konkret die Vergabe dieser Bereiche regeln − und zwar anhand "objektiver, nachvollziehbarer, diskriminierungsfreier und effizienter Kriterien". Laut BMWi soll die Verordnung am 1. Oktober in Kraft treten. Sie bedarf, wie es weiter heißt, nicht der Zustimmung von Bundestag oder Bundesrat.

Mittels der qualitativen Kriterien des Vergabeverfahrens solle erreicht werden, dass die Vergabe der für die Wasserstoffproduktion vorgesehenen Flächen an "die erfolgversprechendsten und zeitnah realisierbaren Projekte" erfolgt, wie es im Entwurf heißt.

Beteiligung möglichst vieler KMU wird bevorzugt

Das BSH bewertet die Gebote mit einem Punktesystem. Dabei setzt sie etwa folgende Kriterien an die Projekte an:
  • die voraussichtliche jährliche Energiemenge des finalen Energieträgers am Übergabepunkt
  • die Energieeffizienz der wesentlichen Prozessschritte bei der Umwandlung der primären Energiemenge in den finalen Energieträger, einschließlich des Transports zum Übergabepunkt
  • die Technologiereife
  • die Skalierbarkeit des Projekts (auf mindestens 2.000 MW)
  • die Energiebereitstellungskosten 
  • die bereits absehbaren, wesentlichen Auswirkungen auf die Meeresumwelt
Die Gebote werden schließlich gemäß der Punktevergabe gereiht. Herrscht bei mehreren Bietern ein Punktegleichstand, erfolgt laut dem Entwurf "eine Bewertung des Beitrags des geplanten Projektes zur wirtschaftlichen Entwicklung". Die Antragsberechtigung soll der Bieter bekommen, "der die meisten Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen für das Projekt beschäftigt", so der Wortlaut im Entwurf

Den 35-seitigen Entwurf der "Verordnung zur Vergabe von sonstigen Energiegewinnungsbereichen in der ausschließlichen Wirtschaftszone" stellt das BMWi auf seiner Internetseite zum Download bereit.

Montag, 16.08.2021, 14:10 Uhr
Davina Spohn

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