Leicht demontierbare und an anderen Orten wieder einsetzbare Anlagentechnik zur Strom- und Wärmeerzeugung schützt einen Contractor am besten vor dem Verlust seines Eigentums bei der Insolvenz seines Kunden. Aber auch ohne Kraftwerk im Container hat ein Energiedienstleister einige Möglichkeiten, bei Zahlungsunfähigkeit seines Kunden doch noch zu seinem Geld zu kommen.
Einige wichtige Hinweise zum Verhalten eines Energielieferanten vor und während eines Insolvenzverfahrens gab kürzlich der Rechtsanwalt Martin Hack auf einer Veranstaltung des Forum Contracting in Düsseldorf.Die für den Contractor ungünstigste Situation tritt nach seinen Worten ein, wenn das Gericht die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ablehnt. Diese Möglichkeit hat es dann, wenn das
Montag, 15.09.2003, 10:14 Uhr
Armin Müller
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