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Energie & Management > Aus Der Aktuellen Zeitungsausgabe - Mit neuer Marktrolle zu mehr Effizienz
Quelle: E&M
Aus Der Aktuellen Zeitungsausgabe

Mit neuer Marktrolle zu mehr Effizienz

Die Mako 2020 bedeutet viel Arbeit für die beteiligten Marktrollen.
*Hinweis: Die Bundesnetzagentur macht nach Hinweisen zahlreicher Unternehmen von ihrem Ermessensspielraum gebrauch und hat am 2. Februar den Stichtag zur Umsetzung der Mako 2022 auf den 1. Oktober verschoben. 

Die Energiewirtschaft wird um eine neue Rolle reicher: Ab dem 1. April* tritt der Energieserviceanbieter (ESA) als eigenständige Rolle im intelligenten Messwesen in Erscheinung. Er ist in die Marktkommunikation (Mako) 2022 eingebettet und geht auf einen Beschluss der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 21. Dezember 2020 zurück.

Wie die Behörde erläutert, hatten Energiedienstleister und -datenmanager sich beklagt, dass eine vom Kunden veranlasste Messwertverarbeitung durch Dritte nur schwer möglich sei, da die Messstellenbetreiber die Daten nicht standardisiert bereitstellen. Deshalb werden mit der Mako 2022 neue Prozesse eingeführt, um den sogenannten Energieserviceanbietern die Möglichkeit zu geben, „zeitnah automatisiert die vom Anschlussnutzer gewünschten Daten abzurufen und zu analysieren“, wie es im Beschluss heißt.

Der Energieserviceanbieter wird allerdings per Definition nur für Anschlussnutzer tätig, bei denen ein intelligentes Messsystem, also ein elektronischer Zähler mit einem vom BSI zertifizierten Smart Meter Gateway, verbaut ist. Der Dienstleister handelt im Auftrag des Endkunden und benötigt auch dessen ausdrückliche Einwilligung für die Anforderung der Daten. Diese Einwilligung muss der Energieserviceanbieter gegenüber dem Messstellenbetreiber nachweisen. Erst dann kann er aktiv werden. „Der ESA darf die erhaltenen Werte ausschließlich im Verhältnis zum Anschlussnutzer nutzen. Ihnen kommt insbesondere keine energiewirtschaftliche Abrechnungsrelevanz zu“, heißt es weiter.
 
Energieserviceanbieter wird nur für Anschlussnutzer mit intelligentem Messsystem tätig
 
„Die dahinterliegenden Prozesse sind bei jedem Endkunden grundsätzlich identisch“, sagt Toralf Laue, Senior Solution Architect bei Gisa. Je nach Kundenwunsch muss der Bestellprozess der Messwerte IT-technisch abgebildet werden. Dabei sind die rechtlichen Vorgaben zum Datenschutz einzuhalten. Die Messwerte werden dann in der gewünschten Häufigkeit übertragen. Und auch die Beendigung der Werteübermittlung ist ein Prozess, der entsprechend abgebildet werden muss.

Allerdings seien die Prozesse um den Energieserviceanbieter herum von überschaubarer Komplexität. „Denn es sind beispielsweise keine Reklamations- und Stornoprozesse zu berücksichtigen, da es sich ja ‚nur‘ um informatorische Werte handelt“, so der Experte für IT-Lösungen für Unternehmen aus der Energiewirtschaft.

Laut der Bundesnetzagentur liegt der Fokus der Anwendungsprozesse aktuell auf der automatisierten Übermittlung von Zählerstandsgängen und hochfrequenten Messwerten für Mehrwertdienste. Durch die Konzentration auf diese beiden sogenannten Tarifanwendungsfälle (TAF 7 und 14) werde deutlich, dass es der Behörde nicht nur darum gegangen sei, eine neue Marktrolle zu definieren, die Daten abrufen könne, schreibt Marcel Linnemann in einem Blog-Beitrag. Vielmehr solle eine Marktrolle geschaffen werden, die den Anschlussnutzer bei der Optimierung des eigenen Energieverbrauchs unterstütze, so der Product Owner Digitale Netze beim IT-Dienstleister Items. „Unter Berücksichtigung des Ziels des Gesetzgebers, den Anteil der Steigerung der Energieeffizienz zu erhöhen, stellt die Einführung einen logischen Schritt dar“, so Linnemann.

Allerdings weisen die Autoren des Beschlusses darauf hin, dass die Beschlusskammer ausdrücklich beabsichtigt, „in zukünftigen Festlegungsverfahren den Anwendungsbereich dieser Prozesse für weitere Mehrwertdienste zu öffnen, sobald diese in der Praxis durch intelligente Messsysteme standardisiert erbracht werden können“. Potenziell schließe dies auch eine Ausdehnung der Prozesse auf weitere Rollen der Marktkommunikation ein.

Neben der Einführung der neuen Marktrolle hat die Mako 2022 vier weitere zentrale Elemente:
Für die Sperrung und Entsperrung eines Anschlusses ist ein automatisierter Prozess vorgesehen. Damit gibt es keine Notwendigkeit mehr, bilaterale Lösungen zu implementieren. Allerdings hat sich die Beschlusskammer darauf beschränkt, nur Prozesse zur Unterbrechung beziehungsweise Wiederherstellung der Anschlussnutzung auf Anweisung des Lieferanten aufzunehmen. „Von der Standardisierung von Prozessen für die Unterbrechung auf eigene Veranlassung des Netzbetreibers hat die Beschlusskammer in Ansehung zahlreicher kritischer Stellungnahmen aus der Branche abgesehen“, heißt es in den Erläuterungen der Behörde.

Darüber hinaus hat die Beschlusskammer eine Preisblattstruktur für die Entgelte im Rahmen der Netznutzung, für separat bestellbare Einzelleistungen sowie für die freiwillige Abrechnung sonstiger Leistungen festgelegt. Entsprechend werden drei Preisblätter eingeführt. Ziel ist es unter anderem, dem jeweiligen Lieferanten eine vollautomatisierte Rechnungsprüfung zu ermöglichen und damit eine bislang vorhandene Lücke zu schließen.
 
Anpassungen, um das Angebot von zeit- und lastvariablen Tarifen zu erleichtern

Die Übermittlung von Kommunikationsdaten, insbesondere die Initialübermittlung und Aktualisierung von Kommunikationsdaten, ist ein weiterer Schwerpunkt der Mako 2022. Ziel ist, wie die Beschlusskammer definiert: „Dem empfangenden Marktakteur liegen die gültigen Kommunikationsdaten des sendenden Marktakteurs vollständig vor.“ Die Marktrollen, für die die Vorgaben gelten, sind Netzbetreiber, Lieferant und Messstellenbetreiber.

Der Austausch von Zählzeitdefinitionen ist ein weiterer Schwerpunkt. Dabei geht es um die Information, zu welcher Zeit welches Register an einer Marktlokation die geflossene Energie erfasst. Dahinter steht das Ziel, zeit- oder lastvariable Tarife anbieten zu können und somit Effizienzanreize und Anreize zum netzdienlichen Verhalten zu schaffen.

Von den neuen Vorgaben der Mako 2022 sind die folgenden Regelwerke betroffen: Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE), Wechselprozesse im Messwesen (WiM), Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen Strom (MPES), Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS). 

Donnerstag, 3.02.2022, 08:45 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Aus Der Aktuellen Zeitungsausgabe - Mit neuer Marktrolle zu mehr Effizienz
Quelle: E&M
Aus Der Aktuellen Zeitungsausgabe
Mit neuer Marktrolle zu mehr Effizienz
Die Mako 2020 bedeutet viel Arbeit für die beteiligten Marktrollen.
*Hinweis: Die Bundesnetzagentur macht nach Hinweisen zahlreicher Unternehmen von ihrem Ermessensspielraum gebrauch und hat am 2. Februar den Stichtag zur Umsetzung der Mako 2022 auf den 1. Oktober verschoben. 

Die Energiewirtschaft wird um eine neue Rolle reicher: Ab dem 1. April* tritt der Energieserviceanbieter (ESA) als eigenständige Rolle im intelligenten Messwesen in Erscheinung. Er ist in die Marktkommunikation (Mako) 2022 eingebettet und geht auf einen Beschluss der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 21. Dezember 2020 zurück.

Wie die Behörde erläutert, hatten Energiedienstleister und -datenmanager sich beklagt, dass eine vom Kunden veranlasste Messwertverarbeitung durch Dritte nur schwer möglich sei, da die Messstellenbetreiber die Daten nicht standardisiert bereitstellen. Deshalb werden mit der Mako 2022 neue Prozesse eingeführt, um den sogenannten Energieserviceanbietern die Möglichkeit zu geben, „zeitnah automatisiert die vom Anschlussnutzer gewünschten Daten abzurufen und zu analysieren“, wie es im Beschluss heißt.

Der Energieserviceanbieter wird allerdings per Definition nur für Anschlussnutzer tätig, bei denen ein intelligentes Messsystem, also ein elektronischer Zähler mit einem vom BSI zertifizierten Smart Meter Gateway, verbaut ist. Der Dienstleister handelt im Auftrag des Endkunden und benötigt auch dessen ausdrückliche Einwilligung für die Anforderung der Daten. Diese Einwilligung muss der Energieserviceanbieter gegenüber dem Messstellenbetreiber nachweisen. Erst dann kann er aktiv werden. „Der ESA darf die erhaltenen Werte ausschließlich im Verhältnis zum Anschlussnutzer nutzen. Ihnen kommt insbesondere keine energiewirtschaftliche Abrechnungsrelevanz zu“, heißt es weiter.
 
Energieserviceanbieter wird nur für Anschlussnutzer mit intelligentem Messsystem tätig
 
„Die dahinterliegenden Prozesse sind bei jedem Endkunden grundsätzlich identisch“, sagt Toralf Laue, Senior Solution Architect bei Gisa. Je nach Kundenwunsch muss der Bestellprozess der Messwerte IT-technisch abgebildet werden. Dabei sind die rechtlichen Vorgaben zum Datenschutz einzuhalten. Die Messwerte werden dann in der gewünschten Häufigkeit übertragen. Und auch die Beendigung der Werteübermittlung ist ein Prozess, der entsprechend abgebildet werden muss.

Allerdings seien die Prozesse um den Energieserviceanbieter herum von überschaubarer Komplexität. „Denn es sind beispielsweise keine Reklamations- und Stornoprozesse zu berücksichtigen, da es sich ja ‚nur‘ um informatorische Werte handelt“, so der Experte für IT-Lösungen für Unternehmen aus der Energiewirtschaft.

Laut der Bundesnetzagentur liegt der Fokus der Anwendungsprozesse aktuell auf der automatisierten Übermittlung von Zählerstandsgängen und hochfrequenten Messwerten für Mehrwertdienste. Durch die Konzentration auf diese beiden sogenannten Tarifanwendungsfälle (TAF 7 und 14) werde deutlich, dass es der Behörde nicht nur darum gegangen sei, eine neue Marktrolle zu definieren, die Daten abrufen könne, schreibt Marcel Linnemann in einem Blog-Beitrag. Vielmehr solle eine Marktrolle geschaffen werden, die den Anschlussnutzer bei der Optimierung des eigenen Energieverbrauchs unterstütze, so der Product Owner Digitale Netze beim IT-Dienstleister Items. „Unter Berücksichtigung des Ziels des Gesetzgebers, den Anteil der Steigerung der Energieeffizienz zu erhöhen, stellt die Einführung einen logischen Schritt dar“, so Linnemann.

Allerdings weisen die Autoren des Beschlusses darauf hin, dass die Beschlusskammer ausdrücklich beabsichtigt, „in zukünftigen Festlegungsverfahren den Anwendungsbereich dieser Prozesse für weitere Mehrwertdienste zu öffnen, sobald diese in der Praxis durch intelligente Messsysteme standardisiert erbracht werden können“. Potenziell schließe dies auch eine Ausdehnung der Prozesse auf weitere Rollen der Marktkommunikation ein.

Neben der Einführung der neuen Marktrolle hat die Mako 2022 vier weitere zentrale Elemente:
Für die Sperrung und Entsperrung eines Anschlusses ist ein automatisierter Prozess vorgesehen. Damit gibt es keine Notwendigkeit mehr, bilaterale Lösungen zu implementieren. Allerdings hat sich die Beschlusskammer darauf beschränkt, nur Prozesse zur Unterbrechung beziehungsweise Wiederherstellung der Anschlussnutzung auf Anweisung des Lieferanten aufzunehmen. „Von der Standardisierung von Prozessen für die Unterbrechung auf eigene Veranlassung des Netzbetreibers hat die Beschlusskammer in Ansehung zahlreicher kritischer Stellungnahmen aus der Branche abgesehen“, heißt es in den Erläuterungen der Behörde.

Darüber hinaus hat die Beschlusskammer eine Preisblattstruktur für die Entgelte im Rahmen der Netznutzung, für separat bestellbare Einzelleistungen sowie für die freiwillige Abrechnung sonstiger Leistungen festgelegt. Entsprechend werden drei Preisblätter eingeführt. Ziel ist es unter anderem, dem jeweiligen Lieferanten eine vollautomatisierte Rechnungsprüfung zu ermöglichen und damit eine bislang vorhandene Lücke zu schließen.
 
Anpassungen, um das Angebot von zeit- und lastvariablen Tarifen zu erleichtern

Die Übermittlung von Kommunikationsdaten, insbesondere die Initialübermittlung und Aktualisierung von Kommunikationsdaten, ist ein weiterer Schwerpunkt der Mako 2022. Ziel ist, wie die Beschlusskammer definiert: „Dem empfangenden Marktakteur liegen die gültigen Kommunikationsdaten des sendenden Marktakteurs vollständig vor.“ Die Marktrollen, für die die Vorgaben gelten, sind Netzbetreiber, Lieferant und Messstellenbetreiber.

Der Austausch von Zählzeitdefinitionen ist ein weiterer Schwerpunkt. Dabei geht es um die Information, zu welcher Zeit welches Register an einer Marktlokation die geflossene Energie erfasst. Dahinter steht das Ziel, zeit- oder lastvariable Tarife anbieten zu können und somit Effizienzanreize und Anreize zum netzdienlichen Verhalten zu schaffen.

Von den neuen Vorgaben der Mako 2022 sind die folgenden Regelwerke betroffen: Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE), Wechselprozesse im Messwesen (WiM), Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen Strom (MPES), Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS). 

Donnerstag, 3.02.2022, 08:45 Uhr
Fritz Wilhelm

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