Zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges im EU-Emissionshandel haben sich die EU-Finanzminister auf eine neue Richtline geeinigt, nach der die EU-Mitgliedstaaten das so genannte Reverse-Charge-Verfahren einführen dürfen.
Mit dem Verfahren wird die Abführung der Umsatzsteuer auf den Kunden am Ende der Transaktionskette verlagert, so dass die Vorsteuererstattung für die Zwischenschritte entfällt. Die EU-Finanzminister wollen mit der neuen Regelung ein einheitliches Vorgehen aller Mitgliedstaaten gegen den so genannten Karussellbetrug ermöglichen.
Der Schritt war erforderlich geworden, nachdem es a
Mittwoch, 17.03.2010, 16:09 Uhr
Kai Eckert
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