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Ein großes Marktpotenzial können sich Contractoren durch Energiedienstleistungen für die Wohnungswirtschaft erschließen. Andreas Böhl* schildert, wie das trotz der gesetzlich geforderten Kostenneutralität gelingen kann.
Die Änderungen im Mietrecht, die zum 1. Juli 2013 in Kraft getreten sind, regeln wann und unter welchen Voraussetzungen ein Immobilieneigentümer auf gewerbliche Wärmelieferung umstellen darf. § 556c BGB und die korrespondierende Wärmelieferverordnung (WärmeLV) haben somit massiven Einfluss auf die Umsetzung von Wärmelieferungskonzepten. Eine angepasste Zielgruppenstrategie ist erforderli
Montag, 13.01.2014, 09:14 Uhr
Andreas Böhl
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