Für die gesetzeskonforme Bechaffung von Ersatzwerten für Gaszähler soll ein Software-Modul sorgen, das ein Programmhersteller jetzt in sein Angebot integriert hat.
Mit den Ersatzwerten muss arbeiten, wer an die tatsächlichen Zählerdaten, etwa durch einen Defekt bei der Fernauslesung, nicht herankommt. Wie diese Daten zu beschaffen sind, hat die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr festgelegt. Die Anforderungen hinsichtlich Bereitstellung oder Datensicherheit sind ähnlich wie beim Strom, dort gilt für solche Fälle der Metering Code 2004. Allerdings komme
Montag, 13.11.2006, 14:44 Uhr
Armin Müller
© 2024 Energie & Management GmbH