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Energie & Management > Klimaschutz - Mit Frühwarnsystemen zur Klimaneutralität
Quelle: Shutterstock / 24Novembers
Klimaschutz

Mit Frühwarnsystemen zur Klimaneutralität

Das Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) verlangt Nachbesserungen beim Klimaschutzgesetz, vor allem die Einführung von Frühindikatoren für die einzelnen Sektoren.
Nach der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach klareren Vorgaben für den Weg zur Klimaneutralität nach 2030 hatte die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz im Eiltempo nachgebessert. Diese Änderungen gehen aber nicht weit genug, finden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Berliner DIW und der Stiftung Umweltenergierecht.

In einer Analyse fordern sie, dass neben dem Festlegen von Emissionsminderungszielen für die einzelnen Sektoren weitere Messgrößen – sogenannte Frühindikatoren – definiert und ins Gesetz aufgenommen werden. Ansonsten könnten Verzögerungen und Fehlentwicklungen beim Emissionsrückgang nicht früh genug erkannt und ausgeräumt werden. Zudem würden den konkreten Emissionsminderungen vorgelagerte transformative Maßnahmen, die zum Erreichen der Klimaneutralität notwendig sind, nicht ausreichend erfasst.

Das Klimaschutzgesetz setzt für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft Minderungsziele für CO2-Äquivalente fest, deren Einhaltung jährlich vom unabhängigen Expertenrat für Klimafragen überprüft wird. Als Basis dienen Daten des Umweltbundesamtes. Verfehlt einer der Sektoren die anvisierten Minderungen, muss das zuständige Ministerium ein Sofortprogramm auflegen, das sicherstellt, dass der Emissionsrückgang in den folgenden Jahren wieder auf Kurs kommt.

„Genau hier liegt aber der Knackpunkt“, betont Studienautor Mats Kröger, Mitarbeiter der Abteilung Klimapolitik am DIW. „Verlässliche Emissionsdaten sind nur mit Zeitverzug verfügbar.“ Weitere Verzerrungen entstünden auch, wenn konjunkturelle oder externe Effekte klimapolitische Fortschritte überlagern. „So wurden die Klimaziele im vergangenen Jahr wohl vor allem infolge der Corona-Pandemie erreicht. Dadurch wurden vermutlich notwendige Sonderprogramme der Ministerien verzögert.“

Zielgrößen als Erleichterung für die Wirtschaft

Für eine bessere Informations- und Monitoring-Grundlage könnten auch sektorspezifische Frühindikatoren sorgen, finden die Forscherinnen und Forscher. Würden sie im Klimaschutzgesetz verankert und mit Zielwerten hinterlegt, könnte der jeweilige Stand der Transformation klarer veranschaulicht und gegebenenfalls ein schnelleres Umsteuern ermöglicht werden. Auch Unsicherheiten für die Wirtschaft ließen sich so reduzieren.

In der Energiewirtschaft könnten dies etwa Zielgrößen für die Transportkapazität für grünen Wasserstoff oder der angestrebte Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion sein. Im Verkehrssektor wären beispielsweise die Zahl der Ladestationen für E-Autos oder die Fahrgastkapazitäten des Öffentlichen Nahverkehrs und im Gebäudesektor die Sanierungsrate sinnvolle Indikatoren.

„Frühindikatoren ermöglichen ein besseres Management der Klimawende“, resümiert Karsten Neuhoff, Leiter der Abteilung Klimapolitik am DIW. „Durch sie entsteht ein Frühwarnsystem für die Bundesregierung, das sie schneller handeln lässt. Zudem schaffen die Indikatoren mehr Klarheit für die Wirtschaft, indem sie etwa aufzeigen, wo es sich lohnt, in Produktionsanlagen zu investieren.“ Daniela Fietze von der Stiftung Umweltenergierecht: „Die Frühindikatoren wären zudem im Sinne des Bundesverfassungsgerichts, das dem Gesetzgeber mit seinem jüngsten Beschluss aufgegeben hat, den Ãœbergang zur Klimaneutralität frühzeitig ein- und anzuleiten.“

Mittwoch, 13.10.2021, 12:55 Uhr
Günter Drewnitzky
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Mit Frühwarnsystemen zur Klimaneutralität
Das Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) verlangt Nachbesserungen beim Klimaschutzgesetz, vor allem die Einführung von Frühindikatoren für die einzelnen Sektoren.
Nach der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach klareren Vorgaben für den Weg zur Klimaneutralität nach 2030 hatte die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz im Eiltempo nachgebessert. Diese Änderungen gehen aber nicht weit genug, finden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Berliner DIW und der Stiftung Umweltenergierecht.

In einer Analyse fordern sie, dass neben dem Festlegen von Emissionsminderungszielen für die einzelnen Sektoren weitere Messgrößen – sogenannte Frühindikatoren – definiert und ins Gesetz aufgenommen werden. Ansonsten könnten Verzögerungen und Fehlentwicklungen beim Emissionsrückgang nicht früh genug erkannt und ausgeräumt werden. Zudem würden den konkreten Emissionsminderungen vorgelagerte transformative Maßnahmen, die zum Erreichen der Klimaneutralität notwendig sind, nicht ausreichend erfasst.

Das Klimaschutzgesetz setzt für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft Minderungsziele für CO2-Äquivalente fest, deren Einhaltung jährlich vom unabhängigen Expertenrat für Klimafragen überprüft wird. Als Basis dienen Daten des Umweltbundesamtes. Verfehlt einer der Sektoren die anvisierten Minderungen, muss das zuständige Ministerium ein Sofortprogramm auflegen, das sicherstellt, dass der Emissionsrückgang in den folgenden Jahren wieder auf Kurs kommt.

„Genau hier liegt aber der Knackpunkt“, betont Studienautor Mats Kröger, Mitarbeiter der Abteilung Klimapolitik am DIW. „Verlässliche Emissionsdaten sind nur mit Zeitverzug verfügbar.“ Weitere Verzerrungen entstünden auch, wenn konjunkturelle oder externe Effekte klimapolitische Fortschritte überlagern. „So wurden die Klimaziele im vergangenen Jahr wohl vor allem infolge der Corona-Pandemie erreicht. Dadurch wurden vermutlich notwendige Sonderprogramme der Ministerien verzögert.“

Zielgrößen als Erleichterung für die Wirtschaft

Für eine bessere Informations- und Monitoring-Grundlage könnten auch sektorspezifische Frühindikatoren sorgen, finden die Forscherinnen und Forscher. Würden sie im Klimaschutzgesetz verankert und mit Zielwerten hinterlegt, könnte der jeweilige Stand der Transformation klarer veranschaulicht und gegebenenfalls ein schnelleres Umsteuern ermöglicht werden. Auch Unsicherheiten für die Wirtschaft ließen sich so reduzieren.

In der Energiewirtschaft könnten dies etwa Zielgrößen für die Transportkapazität für grünen Wasserstoff oder der angestrebte Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion sein. Im Verkehrssektor wären beispielsweise die Zahl der Ladestationen für E-Autos oder die Fahrgastkapazitäten des Öffentlichen Nahverkehrs und im Gebäudesektor die Sanierungsrate sinnvolle Indikatoren.

„Frühindikatoren ermöglichen ein besseres Management der Klimawende“, resümiert Karsten Neuhoff, Leiter der Abteilung Klimapolitik am DIW. „Durch sie entsteht ein Frühwarnsystem für die Bundesregierung, das sie schneller handeln lässt. Zudem schaffen die Indikatoren mehr Klarheit für die Wirtschaft, indem sie etwa aufzeigen, wo es sich lohnt, in Produktionsanlagen zu investieren.“ Daniela Fietze von der Stiftung Umweltenergierecht: „Die Frühindikatoren wären zudem im Sinne des Bundesverfassungsgerichts, das dem Gesetzgeber mit seinem jüngsten Beschluss aufgegeben hat, den Ãœbergang zur Klimaneutralität frühzeitig ein- und anzuleiten.“

Mittwoch, 13.10.2021, 12:55 Uhr
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