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Energie & Management > Smart Meter - Ministerium sorgt für Klarheit beim Smart Meter Rollout
Mitarbeiter beim Einbau eines Smart Meter, Bild: EVM, Sascha Ditscher
Smart Meter

Ministerium sorgt für Klarheit beim Smart Meter Rollout

Neben dem gesetzlichen Rahmen sollen auch die Verwaltungsverfahren beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik angepasst werden.
Der Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für Nordrhein-Westfalen in Münster hat Anfang März für viel Unruhe im Markt gesorgt und dazu geführt, dass für einige Messstellenbetreiber die Pflicht zum Rollout von intelligenten Messsystemen ausgesetzt wurde. In erster Linie ging es um den Funktionsumfang der Smart Meter Gateways, also der Kommunikationseinheit der intelligenten Messsysteme, und um die Frage, ob eine Einbaupflicht auch dann besteht, wenn der vom Messstellenbetriebsgesetz vorgegebene Funktionsumfang erst stufenweise durch Software Updates erreicht wird.

Die Frage stand bisher im Raum, ob nun das Messstellenbetriebsgesetz angepasst werden soll oder ob auf eine andere Art und Weise sichergestellt wird, dass ein rechtssicherer Rollout der intelligenten Messsysteme erfolgen kann.

Nun habe das Bundeswirtschaftsministerium die notwendigen Klarstellungen auf den Weg gebracht, an deren Erarbeitung auch das Forum Netztechnik/Netzbetrieb (FNN) des VDE beteiligt gewesen sei, wie es in einer Mitteilung des Verbandes heißt. Demnach wird es im Zuge der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu Anpassungen am Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) kommen sowie zu Optimierungen im Verwaltungsverfahren.

BSI soll die Allgemeinverfügung ausführlicher begründen

Im Gesetz soll nun eine Klarstellung zum stufenweisen Rollout intelligenter Messsysteme für Rechtssicherheit sorgen. Außerdem soll es Ergänzungen beim Thema Bestandsschutz geben. Gleichzeitig soll der umfassende systemische Ansatz bei der Digitalisierung der Energiewende deutlicher herausgearbeitet werden.

Beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird es laut VDE-Mitteilung eine Verbesserung der Verwaltungsverfahren geben. Die Behörde zertifiziert die Smart Meter Gateways, bevor sie an den Markt gebracht werden dürfen. Gerade das Zertifizierungsverfahren hatte wegen seiner Komplexität und zeitlichen Dauer für Kritik im Markt gesorgt.

"Zusätzlich zur sicherheitstechnischen Zertifizierung ist geplant, auch ein formales Zertifizierungsverfahren nach den Technischen Richtlinien (TR) des BSI als weiteren Nachweis zu den gesetzlichen Mindestanforderungen an Smart Meter Gateways zu etablieren", heißt es in der Mitteilung weiter. So könnten die vom OVG in Münster geforderten TR-Zertifizierungen noch im laufenden Jahr durchgeführt und abgeschlossen werden. Schließlich hat sich das Bundeswirtschaftsministerium dafür ausgesprochen, dass das BSI die Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme für die im MsbG genannten Kundengruppen ausführlicher begründet.

Heike Kerber, Geschäftsführerin des FNN, wertet die vorgesehenen Maßnahmen als Bestätigung der Arbeit des Verbands. Diese sei darauf ausgerichtet, schrittweise eine interoperable und praxisgerechte Kommunikationsplattform mit intelligenten Messsystemen zu etablieren.
 

In Stufen zum intelligenten Messwesen

Mit der "Allgemeinverfügung zur Feststellung der Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme" vom 31. Januar 2020 hatte das BSI erklärt, dass drei voneinander unabhängige Unternehmen intelligente Messsysteme – also elektronische Zähler mit zertifizierten Smart Meter Gateways als Kommunikationseinheit – am Markt anbieten. Damit bestehe die technische Möglichkeit zu deren Einbau. Auf diese sogenannte Markterklärung beziehen sich verschiedene Fristen im Messstellenbetriebsgesetz und die Vorgabe, dass für die jeweils abgedeckten Anwendungsfälle nur noch zertifizierte Smart Meter Gateways eingesetzt werden dürfen.

In Paragraph 21 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sind die Mindestanforderungen an intelligente Messsysteme genannt. Das Oberverwaltungsgericht hat die Ansicht vertreten, dass diese Anforderungen alle erfüllt sein müssen, bevor der offizielle Rollout beginnen kann.

Die bisherige Zertifizierung des BSI bezieht sich lediglich auf eine begrenzte Zahl von Tarifanwendungsfällen. Eine Re-Zertifizierung, die bislang PPC und EMH Metering durchlaufen haben, erweitert die Palette der Anwendungsfälle. In den nächsten Monaten sollen weitere Funktionen per Software-Update verfügbar gemacht werden.

Dieses stufenweise Verfahren entspricht dem Vorgehen, auf das sich Bundeswirtschaftsministerium, BSI und Teile der Branche verständigt haben und das in der sogenannten Roadmap, der "Standardisierungsstrategie zur sektorübergreifenden Digitalisierung nach dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende" dargelegt ist.
 

Freitag, 7.05.2021, 16:32 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Smart Meter - Ministerium sorgt für Klarheit beim Smart Meter Rollout
Mitarbeiter beim Einbau eines Smart Meter, Bild: EVM, Sascha Ditscher
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Ministerium sorgt für Klarheit beim Smart Meter Rollout
Neben dem gesetzlichen Rahmen sollen auch die Verwaltungsverfahren beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik angepasst werden.
Der Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für Nordrhein-Westfalen in Münster hat Anfang März für viel Unruhe im Markt gesorgt und dazu geführt, dass für einige Messstellenbetreiber die Pflicht zum Rollout von intelligenten Messsystemen ausgesetzt wurde. In erster Linie ging es um den Funktionsumfang der Smart Meter Gateways, also der Kommunikationseinheit der intelligenten Messsysteme, und um die Frage, ob eine Einbaupflicht auch dann besteht, wenn der vom Messstellenbetriebsgesetz vorgegebene Funktionsumfang erst stufenweise durch Software Updates erreicht wird.

Die Frage stand bisher im Raum, ob nun das Messstellenbetriebsgesetz angepasst werden soll oder ob auf eine andere Art und Weise sichergestellt wird, dass ein rechtssicherer Rollout der intelligenten Messsysteme erfolgen kann.

Nun habe das Bundeswirtschaftsministerium die notwendigen Klarstellungen auf den Weg gebracht, an deren Erarbeitung auch das Forum Netztechnik/Netzbetrieb (FNN) des VDE beteiligt gewesen sei, wie es in einer Mitteilung des Verbandes heißt. Demnach wird es im Zuge der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu Anpassungen am Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) kommen sowie zu Optimierungen im Verwaltungsverfahren.

BSI soll die Allgemeinverfügung ausführlicher begründen

Im Gesetz soll nun eine Klarstellung zum stufenweisen Rollout intelligenter Messsysteme für Rechtssicherheit sorgen. Außerdem soll es Ergänzungen beim Thema Bestandsschutz geben. Gleichzeitig soll der umfassende systemische Ansatz bei der Digitalisierung der Energiewende deutlicher herausgearbeitet werden.

Beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird es laut VDE-Mitteilung eine Verbesserung der Verwaltungsverfahren geben. Die Behörde zertifiziert die Smart Meter Gateways, bevor sie an den Markt gebracht werden dürfen. Gerade das Zertifizierungsverfahren hatte wegen seiner Komplexität und zeitlichen Dauer für Kritik im Markt gesorgt.

"Zusätzlich zur sicherheitstechnischen Zertifizierung ist geplant, auch ein formales Zertifizierungsverfahren nach den Technischen Richtlinien (TR) des BSI als weiteren Nachweis zu den gesetzlichen Mindestanforderungen an Smart Meter Gateways zu etablieren", heißt es in der Mitteilung weiter. So könnten die vom OVG in Münster geforderten TR-Zertifizierungen noch im laufenden Jahr durchgeführt und abgeschlossen werden. Schließlich hat sich das Bundeswirtschaftsministerium dafür ausgesprochen, dass das BSI die Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme für die im MsbG genannten Kundengruppen ausführlicher begründet.

Heike Kerber, Geschäftsführerin des FNN, wertet die vorgesehenen Maßnahmen als Bestätigung der Arbeit des Verbands. Diese sei darauf ausgerichtet, schrittweise eine interoperable und praxisgerechte Kommunikationsplattform mit intelligenten Messsystemen zu etablieren.
 

In Stufen zum intelligenten Messwesen

Mit der "Allgemeinverfügung zur Feststellung der Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme" vom 31. Januar 2020 hatte das BSI erklärt, dass drei voneinander unabhängige Unternehmen intelligente Messsysteme – also elektronische Zähler mit zertifizierten Smart Meter Gateways als Kommunikationseinheit – am Markt anbieten. Damit bestehe die technische Möglichkeit zu deren Einbau. Auf diese sogenannte Markterklärung beziehen sich verschiedene Fristen im Messstellenbetriebsgesetz und die Vorgabe, dass für die jeweils abgedeckten Anwendungsfälle nur noch zertifizierte Smart Meter Gateways eingesetzt werden dürfen.

In Paragraph 21 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sind die Mindestanforderungen an intelligente Messsysteme genannt. Das Oberverwaltungsgericht hat die Ansicht vertreten, dass diese Anforderungen alle erfüllt sein müssen, bevor der offizielle Rollout beginnen kann.

Die bisherige Zertifizierung des BSI bezieht sich lediglich auf eine begrenzte Zahl von Tarifanwendungsfällen. Eine Re-Zertifizierung, die bislang PPC und EMH Metering durchlaufen haben, erweitert die Palette der Anwendungsfälle. In den nächsten Monaten sollen weitere Funktionen per Software-Update verfügbar gemacht werden.

Dieses stufenweise Verfahren entspricht dem Vorgehen, auf das sich Bundeswirtschaftsministerium, BSI und Teile der Branche verständigt haben und das in der sogenannten Roadmap, der "Standardisierungsstrategie zur sektorübergreifenden Digitalisierung nach dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende" dargelegt ist.
 

Freitag, 7.05.2021, 16:32 Uhr
Fritz Wilhelm

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