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Energie & Management > Kohle - Ministerium gibt Kohlezügen Vorfahrt
Quelle: Fotolia / kw-on
Kohle

Ministerium gibt Kohlezügen Vorfahrt

Brennstofflieferungen auf der Schiene können künftig Vorfahrt vor anderen Zügen erhalten, um Versorgungsengpässen in Kraftwerken und Raffinerien vorzubeugen, teilte das Ministerium mit.
Eine Rechtsverordnung von Bundesverkehrsministerium (BMDV) und Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) ist derzeit in der Ressortabstimmung. Sie soll dafür sorgen, dass Energietransporte sowie Großtrafos vorübergehend Vorrang auf der Schiene haben. Zuvor hatte die DB Netz AG bereits kurzfristig die Nutzungsbedingungen des Netzes angepasst, um Mineralöl- und Kohletransporte auf der Ebene der Disposition, also bei der betrieblichen Abwicklung der Züge, zu priorisieren. Mit der Rechtsverordnung kann künftig dann auch die Bevorzugung von Mineralöl- und Kohletransporten auf Ebene der Trassenzuweisung geregelt werden.

Ziel sei es, den Betrieb von Kraftwerken, Raffinerien, Stromnetzen sowie von weiteren lebenswichtigen Betrieben sicherzustellen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erklärte, dass aktuell mehrere "Krisen sich verschränken". Zur durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Energiekrise kämen aufgrund der Trockenheit extrem niedrige Wasserstände im Rhein und anderen Flüssen. Das erschwere den nötigen Nachschub von Kraftwerkskohle und Mineralöl. "Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, müssen wir daher zu ungewöhnlichen Maßnahmen greifen", sagte Habeck. Dazu diene das Energiesicherungsgesetz. Die Priorisierung gelte sechs Monate, für diesen Herbst und Winter.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) sagte: "Die wichtigen Bahntrassen sind teilweise bereits über-, zumindest aber stark ausgelastet." Daher würden "überlegt und in sorgfältiger Abwägung“ Transporte priorisiert, um die Energieversorgung der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. "Das ist keine leichte Entscheidung, weil es im Zweifel bedeutet, dass in diesen Fällen der Personenverkehr warten muss", bedauerte Wissing.

Andere Transporte auch aufkündbar

Durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine müsse Deutschland gemäß der von der EU beschlossenen Sanktionen unabhängig von russischen Energieträgern werden und die Lieferungen diversifizieren. Entsprechend würden Lieferketten und -wege umgestellt. Angesichts der von Russland künstlich geschaffenen Gasknappheit müsse zudem in großem Umfang Gas eingespart werden.
 
Deshalb müssten Energieträger wie Kraftwerkskohle und Mineralöl vorübergehend stärker zum Einsatz kommen. Um einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der Energieversorgung in Deutschland vorzubeugen, sei daher eine logistische Priorisierung erforderlich. Nach der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung folge eine Verbändeanhörung. Ziel sei, dass die Verordnung zeitnah in Kraft tritt. Eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich.

Zur Schienenlogistik sind die Übertragungsnetzbetreiber, die Bundesnetzagentur, das BMDV, das BMWK und die Deutsche Bahn im Austausch. Regulierungsbehörde ist die Bundesnetzagentur, die überprüfe, ob die Priorisierung rechtmäßig ist. Um eine Verzögerung der Transporte auszuschließen, geschieht die Prüfung nachträglich.

Mit der Regelung wird eine außerordentliche Kündigung vereinbarter Transporte möglich, die Betroffenen können für die nicht erbrachte Leistung vergütet werden oder erhalten Ersatzangebote. Transporte der Bundeswehr dürfen nicht zurückgestellt werden. Bei den Transporten könnten zudem laut der Verordnung Wagen eingesetzt werden, die nicht den Anforderungen des Lärmschutzes entsprechen. Damit reagiert die Bundesregierung auf das knappe Angebot der Waggons bei der Bahn.

Freitag, 19.08.2022, 17:05 Uhr
Susanne Harmsen
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Kohle
Ministerium gibt Kohlezügen Vorfahrt
Brennstofflieferungen auf der Schiene können künftig Vorfahrt vor anderen Zügen erhalten, um Versorgungsengpässen in Kraftwerken und Raffinerien vorzubeugen, teilte das Ministerium mit.
Eine Rechtsverordnung von Bundesverkehrsministerium (BMDV) und Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) ist derzeit in der Ressortabstimmung. Sie soll dafür sorgen, dass Energietransporte sowie Großtrafos vorübergehend Vorrang auf der Schiene haben. Zuvor hatte die DB Netz AG bereits kurzfristig die Nutzungsbedingungen des Netzes angepasst, um Mineralöl- und Kohletransporte auf der Ebene der Disposition, also bei der betrieblichen Abwicklung der Züge, zu priorisieren. Mit der Rechtsverordnung kann künftig dann auch die Bevorzugung von Mineralöl- und Kohletransporten auf Ebene der Trassenzuweisung geregelt werden.

Ziel sei es, den Betrieb von Kraftwerken, Raffinerien, Stromnetzen sowie von weiteren lebenswichtigen Betrieben sicherzustellen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erklärte, dass aktuell mehrere "Krisen sich verschränken". Zur durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Energiekrise kämen aufgrund der Trockenheit extrem niedrige Wasserstände im Rhein und anderen Flüssen. Das erschwere den nötigen Nachschub von Kraftwerkskohle und Mineralöl. "Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, müssen wir daher zu ungewöhnlichen Maßnahmen greifen", sagte Habeck. Dazu diene das Energiesicherungsgesetz. Die Priorisierung gelte sechs Monate, für diesen Herbst und Winter.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) sagte: "Die wichtigen Bahntrassen sind teilweise bereits über-, zumindest aber stark ausgelastet." Daher würden "überlegt und in sorgfältiger Abwägung“ Transporte priorisiert, um die Energieversorgung der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. "Das ist keine leichte Entscheidung, weil es im Zweifel bedeutet, dass in diesen Fällen der Personenverkehr warten muss", bedauerte Wissing.

Andere Transporte auch aufkündbar

Durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine müsse Deutschland gemäß der von der EU beschlossenen Sanktionen unabhängig von russischen Energieträgern werden und die Lieferungen diversifizieren. Entsprechend würden Lieferketten und -wege umgestellt. Angesichts der von Russland künstlich geschaffenen Gasknappheit müsse zudem in großem Umfang Gas eingespart werden.
 
Deshalb müssten Energieträger wie Kraftwerkskohle und Mineralöl vorübergehend stärker zum Einsatz kommen. Um einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der Energieversorgung in Deutschland vorzubeugen, sei daher eine logistische Priorisierung erforderlich. Nach der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung folge eine Verbändeanhörung. Ziel sei, dass die Verordnung zeitnah in Kraft tritt. Eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich.

Zur Schienenlogistik sind die Übertragungsnetzbetreiber, die Bundesnetzagentur, das BMDV, das BMWK und die Deutsche Bahn im Austausch. Regulierungsbehörde ist die Bundesnetzagentur, die überprüfe, ob die Priorisierung rechtmäßig ist. Um eine Verzögerung der Transporte auszuschließen, geschieht die Prüfung nachträglich.

Mit der Regelung wird eine außerordentliche Kündigung vereinbarter Transporte möglich, die Betroffenen können für die nicht erbrachte Leistung vergütet werden oder erhalten Ersatzangebote. Transporte der Bundeswehr dürfen nicht zurückgestellt werden. Bei den Transporten könnten zudem laut der Verordnung Wagen eingesetzt werden, die nicht den Anforderungen des Lärmschutzes entsprechen. Damit reagiert die Bundesregierung auf das knappe Angebot der Waggons bei der Bahn.

Freitag, 19.08.2022, 17:05 Uhr
Susanne Harmsen

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