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Energie & Management > Windkraft Onshore - Ministerien-Einigung soll Ausbau-Blockaden beseitigen
Quelle: Fotolia / Lars Schmid
Windkraft Onshore

Ministerien-Einigung soll Ausbau-Blockaden beseitigen

Umwelt- und Wirtschaftsministerium legten Eckpunkte für den schnelleren Windkraft-Ausbau durch einheitliche Artenschutzvorgaben vor. Damit sollen Genehmigungsverfahren verkürzt werden.
Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium wollen die artenschutzfachliche Prüfung für Windenergieanlagen an Land vereinfachen und effizienter gestalten. Unter Wahrung hoher und europarechtlich gebotener ökologischer Schutzstandards sollen damit Windenergieanlagen zügig und rechtssicher genehmigt werden. Am 4. April stellten Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck und Bundesumweltministerin Steffi Lemke (beide Grüne) dazu ein gemeinsames Eckpunkte-Papier in Berlin vor.

Habeck sagte, damit würden in Deutschland zukünftig klare und verbindliche Regeln für den Artenschutz beim Windausbau gelten. „Jetzt ist der Weg frei für mehr Windenergie-Flächen an Land“, unterstrich der Minister. Der Ausbau erneuerbarer Energieanlagen sei umso wichtiger angesichts des Krieges Russlands gegen die Ukraine, die es zügiger notwendig mache „uns aus der Klammer von fossilen Öl- und Gasimporten zu befreien“. Der aktuelle Weltklimabericht mache deutlich, dass es nicht nur um andere Bezugsquellen gehen dürfe, sondern um eine generelle Ablösung fossiler Energieträger.

Mehr Flächen möglich

„Der Suchraum für geeignete Standorte wird nun erheblich vergrößert“, versprach Habeck für die Flächen für Windturbinen. In den Ländern schaffe die Einigung mehr Rechtssicherheit bei Entscheidungen, und Genehmigungen könnten einfacher und schneller erteilt werden. „Abweichende Regelungen der Länder sind bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr möglich“, sagte Habeck mit Blick auf Abstandsregeln wie in Bayern oder Nordrhein-Westfalen, die Windkraft-Ausbau bisher verhinderten.

Lemke erläuterte: „Wir gehen damit bei der Bekämpfung der doppelten ökologischen Krise, der Klimakrise und dem Artenaussterben, entschlossen voran.“ Effiziente und rechtssichere Planungsverfahren für die Windkraft würden durch ein Artenhilfsprogramm zur Stärkung des Naturschutzes ergänzt. Als nächsten Schritt werde zügig der im Koalitionsvertrag vereinbarte Pakt mit den Ländern umgesetzt, um die Behörden vor Ort besser mit Personal und technischer Infrastruktur auszustatten, versprach die Ministerin.

Bundeseinheitliche Artenschutzstandards

Insbesondere würden mit den Eckpunkten erstmals bundeseinheitliche, gesetzliche Standards für die Prüfung und Bewertung geregelt, inwieweit eine Windenergieanlage das Kollisionsrisiko für gefährdete Vogelarten signifikant erhöht. Grundlage werde eine abschließende bundeseinheitlichen Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten sein. Diese Standards sollen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgelegt werden. Außerdem sollen artenschutzrechtliche Ausnahmen zukünftig einfacher und rechtssicher erwirkt werden können.

Auch der Ersatz alter durch neue und leistungsstärkere Windturbinen (Repowering) soll erleichtert werden, indem bestehende Vereinfachungen aus dem Immissionsschutzrecht ins Naturschutzrecht überführt und konkretisiert werden. Damit entfiele für viele dieser Projekte die zeitaufwendige Alternativenprüfung. Bis das im Koalitionsvertrag vorgesehene Flächenziel für Windenergie an Land in Höhe von 2 % der Bundesfläche erfüllt ist, sollen Windenergieanlagen demnach grundsätzlich auch innerhalb von Landschaftsschutzgebieten (LSG) zulässig sein, zuständig blieben die Planungsbehörden, schloss Lemke.

Reaktionen der Verbände verhalten positiv

Für die kommunalen Unternehmen sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: „Die Vorschläge, die derzeit auf dem Tisch liegen, können tatsächlich ein Durchbruch sein, um das 2 Prozent-Flächen-Ziel für den Ausbau der Windkraft an Land zu schaffen.“ Es müssten aber noch offene Fragen mit den Planungsbehörden geklärt werden. Stadtwerke und kommunale Unternehmen stünden bereit, um in eine klimaneutrale Energieversorgung zu investieren.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und der Bundesverband Windenergie (BWE) begrüßten das Eckpunktepapier und forderten zugleich eine geordnete Verbändebeteiligung für die Umsetzung ein. BEE-Präsidentin Simone Peter erinnerte: „Neben Vogelarten wäre auch für die Fledermausarten eine bundeseinheitliche Vorgabe erforderlich“. Problematisch erscheine es, dass das Störungsverbot weiter nicht bundeseinheitlich geregelt werden soll. Das könne weiterhin Blockaden in den Genehmigungsverfahren bedeuten, mahnte Hermann Albers, Präsident des BWE.

Olaf Bandt, Vorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), kritisierte, dass Artenschutz als Begründung für zu langsame Verfahren missbraucht werde. Stattdessen fehle es an verbindlichen Vorgaben für die Länder zur Ausweisung von naturverträglichen Voranggebieten für den Windkraftausbau. Dies müsse durch mehr Bürgerbeteiligung sowie Kapazitätsaufbau bei den Behörden, auch im Naturschutz begleitet werden. „Bürger, Kommunen und Unternehmen müssen gemeinsam Energie produzieren, verbrauchen und teilen können“, appellierte Bandt.

Das gemeinsame Eckpunktepapier von BMWK und BMUV steht zum Download bereit.

Montag, 4.04.2022, 12:44 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Windkraft Onshore - Ministerien-Einigung soll Ausbau-Blockaden beseitigen
Quelle: Fotolia / Lars Schmid
Windkraft Onshore
Ministerien-Einigung soll Ausbau-Blockaden beseitigen
Umwelt- und Wirtschaftsministerium legten Eckpunkte für den schnelleren Windkraft-Ausbau durch einheitliche Artenschutzvorgaben vor. Damit sollen Genehmigungsverfahren verkürzt werden.
Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium wollen die artenschutzfachliche Prüfung für Windenergieanlagen an Land vereinfachen und effizienter gestalten. Unter Wahrung hoher und europarechtlich gebotener ökologischer Schutzstandards sollen damit Windenergieanlagen zügig und rechtssicher genehmigt werden. Am 4. April stellten Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck und Bundesumweltministerin Steffi Lemke (beide Grüne) dazu ein gemeinsames Eckpunkte-Papier in Berlin vor.

Habeck sagte, damit würden in Deutschland zukünftig klare und verbindliche Regeln für den Artenschutz beim Windausbau gelten. „Jetzt ist der Weg frei für mehr Windenergie-Flächen an Land“, unterstrich der Minister. Der Ausbau erneuerbarer Energieanlagen sei umso wichtiger angesichts des Krieges Russlands gegen die Ukraine, die es zügiger notwendig mache „uns aus der Klammer von fossilen Öl- und Gasimporten zu befreien“. Der aktuelle Weltklimabericht mache deutlich, dass es nicht nur um andere Bezugsquellen gehen dürfe, sondern um eine generelle Ablösung fossiler Energieträger.

Mehr Flächen möglich

„Der Suchraum für geeignete Standorte wird nun erheblich vergrößert“, versprach Habeck für die Flächen für Windturbinen. In den Ländern schaffe die Einigung mehr Rechtssicherheit bei Entscheidungen, und Genehmigungen könnten einfacher und schneller erteilt werden. „Abweichende Regelungen der Länder sind bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr möglich“, sagte Habeck mit Blick auf Abstandsregeln wie in Bayern oder Nordrhein-Westfalen, die Windkraft-Ausbau bisher verhinderten.

Lemke erläuterte: „Wir gehen damit bei der Bekämpfung der doppelten ökologischen Krise, der Klimakrise und dem Artenaussterben, entschlossen voran.“ Effiziente und rechtssichere Planungsverfahren für die Windkraft würden durch ein Artenhilfsprogramm zur Stärkung des Naturschutzes ergänzt. Als nächsten Schritt werde zügig der im Koalitionsvertrag vereinbarte Pakt mit den Ländern umgesetzt, um die Behörden vor Ort besser mit Personal und technischer Infrastruktur auszustatten, versprach die Ministerin.

Bundeseinheitliche Artenschutzstandards

Insbesondere würden mit den Eckpunkten erstmals bundeseinheitliche, gesetzliche Standards für die Prüfung und Bewertung geregelt, inwieweit eine Windenergieanlage das Kollisionsrisiko für gefährdete Vogelarten signifikant erhöht. Grundlage werde eine abschließende bundeseinheitlichen Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten sein. Diese Standards sollen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgelegt werden. Außerdem sollen artenschutzrechtliche Ausnahmen zukünftig einfacher und rechtssicher erwirkt werden können.

Auch der Ersatz alter durch neue und leistungsstärkere Windturbinen (Repowering) soll erleichtert werden, indem bestehende Vereinfachungen aus dem Immissionsschutzrecht ins Naturschutzrecht überführt und konkretisiert werden. Damit entfiele für viele dieser Projekte die zeitaufwendige Alternativenprüfung. Bis das im Koalitionsvertrag vorgesehene Flächenziel für Windenergie an Land in Höhe von 2 % der Bundesfläche erfüllt ist, sollen Windenergieanlagen demnach grundsätzlich auch innerhalb von Landschaftsschutzgebieten (LSG) zulässig sein, zuständig blieben die Planungsbehörden, schloss Lemke.

Reaktionen der Verbände verhalten positiv

Für die kommunalen Unternehmen sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: „Die Vorschläge, die derzeit auf dem Tisch liegen, können tatsächlich ein Durchbruch sein, um das 2 Prozent-Flächen-Ziel für den Ausbau der Windkraft an Land zu schaffen.“ Es müssten aber noch offene Fragen mit den Planungsbehörden geklärt werden. Stadtwerke und kommunale Unternehmen stünden bereit, um in eine klimaneutrale Energieversorgung zu investieren.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und der Bundesverband Windenergie (BWE) begrüßten das Eckpunktepapier und forderten zugleich eine geordnete Verbändebeteiligung für die Umsetzung ein. BEE-Präsidentin Simone Peter erinnerte: „Neben Vogelarten wäre auch für die Fledermausarten eine bundeseinheitliche Vorgabe erforderlich“. Problematisch erscheine es, dass das Störungsverbot weiter nicht bundeseinheitlich geregelt werden soll. Das könne weiterhin Blockaden in den Genehmigungsverfahren bedeuten, mahnte Hermann Albers, Präsident des BWE.

Olaf Bandt, Vorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), kritisierte, dass Artenschutz als Begründung für zu langsame Verfahren missbraucht werde. Stattdessen fehle es an verbindlichen Vorgaben für die Länder zur Ausweisung von naturverträglichen Voranggebieten für den Windkraftausbau. Dies müsse durch mehr Bürgerbeteiligung sowie Kapazitätsaufbau bei den Behörden, auch im Naturschutz begleitet werden. „Bürger, Kommunen und Unternehmen müssen gemeinsam Energie produzieren, verbrauchen und teilen können“, appellierte Bandt.

Das gemeinsame Eckpunktepapier von BMWK und BMUV steht zum Download bereit.

Montag, 4.04.2022, 12:44 Uhr
Susanne Harmsen

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