Ab 1. April können Investitionszuschüsse für neue Mini-KWK-Anlagen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden.
Für die bereits Ende November 2011 angekündigte Wiederaufnahme des Impulsprogramms Mini-KWK hat das Bundesumweltministerium die Förderrichtlinien veröffentlicht. Mit einem einmaligen Investitionszuschuss werden neue Mini-BHKW bis zu einer elektrischen Leistung von 20 kW gefördert; das wegen fehlender Haushaltsmittel 2010 eingefrorene Programm umfasste noch Anlagen bis 50 kW.
Donnerstag, 19.01.2012, 12:11 Uhr
Jan Mühlstein
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