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Energie & Management > Politik - Milliarden-Hilfsprogramm für energieintensive Industrie startet
Quelle: E&M / Susanne Harmsen
Politik

Milliarden-Hilfsprogramm für energieintensive Industrie startet

Deutschland darf energieintensive Unternehmen angesichts des Kriegs in der Ukraine mit bis zu 5 Mrd. Euro Staatshilfe unterstützen. Das genehmigte die EU-Kommission am 14. Juli 2022.
Das Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Industrien starte ab sofort, teilten das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzministerium am 15. Juli mit. Das Programm war Anfang Juni als vierte Säule des Maßnahmenpakets der Bundesregierung für Unternehmen angekündigt worden. Mit staatlichen Zuschüssen will die Bundesregierung Insolvenzen bei Firmen vermeiden. „Energie- und handelsintensive Unternehmen sind von der derzeitigen geopolitischen Krise und dem daraus resultierenden Anstieg der Energiepreise besonders hart getroffen worden“, so EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK) und das Bundesfinanzministerium (BMF) hatten am 8. April 2022 ein Maßnahmenpaket für die von Kriegsfolgen besonders betroffenen Unternehmen vorgelegt. Dessen Komponenten sollen schrittweise umgesetzt werden. Ende April und Anfang Mai wurden bereits das KfW-Kreditprogramm eingeführt und die Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme erweitert. Seit dem 17. Juni 2022 steht auch das Margining-Absicherungsinstrument für Energieeinkäufe bereit. Das Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Industrien ist nun die vierte Komponente.

Antragstellung ab 15.7. möglich

Antragsberechtigte energie- und handelsintensive Unternehmen können hiernach einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten von bis zu 50 Mio. Euro erhalten. Das Hilfsprogramm hat ein geplantes Volumen von insgesamt bis zu 5 Mrd. Euro. Das Programm sei zielgenau konzipiert. Es diene der Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene energie- und handelsintensive Unternehmen, teilten die Ministerien mit. Zugleich sei das Programm so ausgestaltet, dass weder der Energieverbrauch angekurbelt noch preiserhöhende Effekte ausgelöst werden.

Zu den Zuschussvoraussetzungen sieht das Programm zudem eine strikte Bonusverzichtsregel für die Geschäftsleitung vor. Das Programm wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt. Die Antragstellung ist ab dem 15.7.22, möglich. Die Bundesregierung bezuschusst mit diesem Programm einen Anteil der zusätzlichen Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September 2022, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat.

Der Anteil bemisst sich in drei Stufen nach der Betroffenheit der Unternehmen und berechnet sich grundsätzlich folgendermaßen:

a) 30 % der Preisdifferenz (Fördersatz) und bis zu 2 Mio. Euro erhalten Unternehmen, die einer energie- und handelsintensiven Branche zu den Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) angehören und mind. 3 % Energiebeschaffungskosten nachweisen.

b) 50 % der Preisdifferenz und bis zu 25 Mio. Euro erhalten Unternehmen, die die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen und zudem einen Betriebsverlust in dem jeweiligen Monat aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen. Nach den Vorgaben des TCF (Total-Cash-Flow-Ansatz) wird für die Berechnung des Betriebsverlusts das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen ohne einmalige Wertminderungen (EBITDA) herangezogen. Die Förderung darf nicht 80 % des Betriebsverlusts übersteigen.

c) 70 % der Preisdifferenz und bis zu 50 Mio. Euro erhalten Unternehmen aus den in Anhang 1 des TCF gelisteten 26 besonders betroffenen Sektoren (u. a. Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik), die sämtliche zuvor genannte Voraussetzungen erfüllen.

Weitere Informationen stehen auf der BAFA-Webseite bereit.

Freitag, 15.07.2022, 15:16 Uhr
Susanne Harmsen
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Quelle: E&M / Susanne Harmsen
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Milliarden-Hilfsprogramm für energieintensive Industrie startet
Deutschland darf energieintensive Unternehmen angesichts des Kriegs in der Ukraine mit bis zu 5 Mrd. Euro Staatshilfe unterstützen. Das genehmigte die EU-Kommission am 14. Juli 2022.
Das Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Industrien starte ab sofort, teilten das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzministerium am 15. Juli mit. Das Programm war Anfang Juni als vierte Säule des Maßnahmenpakets der Bundesregierung für Unternehmen angekündigt worden. Mit staatlichen Zuschüssen will die Bundesregierung Insolvenzen bei Firmen vermeiden. „Energie- und handelsintensive Unternehmen sind von der derzeitigen geopolitischen Krise und dem daraus resultierenden Anstieg der Energiepreise besonders hart getroffen worden“, so EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK) und das Bundesfinanzministerium (BMF) hatten am 8. April 2022 ein Maßnahmenpaket für die von Kriegsfolgen besonders betroffenen Unternehmen vorgelegt. Dessen Komponenten sollen schrittweise umgesetzt werden. Ende April und Anfang Mai wurden bereits das KfW-Kreditprogramm eingeführt und die Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme erweitert. Seit dem 17. Juni 2022 steht auch das Margining-Absicherungsinstrument für Energieeinkäufe bereit. Das Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Industrien ist nun die vierte Komponente.

Antragstellung ab 15.7. möglich

Antragsberechtigte energie- und handelsintensive Unternehmen können hiernach einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten von bis zu 50 Mio. Euro erhalten. Das Hilfsprogramm hat ein geplantes Volumen von insgesamt bis zu 5 Mrd. Euro. Das Programm sei zielgenau konzipiert. Es diene der Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene energie- und handelsintensive Unternehmen, teilten die Ministerien mit. Zugleich sei das Programm so ausgestaltet, dass weder der Energieverbrauch angekurbelt noch preiserhöhende Effekte ausgelöst werden.

Zu den Zuschussvoraussetzungen sieht das Programm zudem eine strikte Bonusverzichtsregel für die Geschäftsleitung vor. Das Programm wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt. Die Antragstellung ist ab dem 15.7.22, möglich. Die Bundesregierung bezuschusst mit diesem Programm einen Anteil der zusätzlichen Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September 2022, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat.

Der Anteil bemisst sich in drei Stufen nach der Betroffenheit der Unternehmen und berechnet sich grundsätzlich folgendermaßen:

a) 30 % der Preisdifferenz (Fördersatz) und bis zu 2 Mio. Euro erhalten Unternehmen, die einer energie- und handelsintensiven Branche zu den Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) angehören und mind. 3 % Energiebeschaffungskosten nachweisen.

b) 50 % der Preisdifferenz und bis zu 25 Mio. Euro erhalten Unternehmen, die die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen und zudem einen Betriebsverlust in dem jeweiligen Monat aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen. Nach den Vorgaben des TCF (Total-Cash-Flow-Ansatz) wird für die Berechnung des Betriebsverlusts das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen ohne einmalige Wertminderungen (EBITDA) herangezogen. Die Förderung darf nicht 80 % des Betriebsverlusts übersteigen.

c) 70 % der Preisdifferenz und bis zu 50 Mio. Euro erhalten Unternehmen aus den in Anhang 1 des TCF gelisteten 26 besonders betroffenen Sektoren (u. a. Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik), die sämtliche zuvor genannte Voraussetzungen erfüllen.

Weitere Informationen stehen auf der BAFA-Webseite bereit.

Freitag, 15.07.2022, 15:16 Uhr
Susanne Harmsen

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