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Das Mieterstromgesetz ist nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger jetzt in Kraft getreten. Die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission wird in wenigen Wochen erwartet.
Mit der Ende Juni vom Bundestag verabschiedeten Förderung von Mieterstromprojekten soll Mietern der Zugang zu Solarstrom auf Wohngebäuden ermöglicht werden. Für Vermieter soll ein Zuschlag von 2,11 bis 3,7 Ct/kWh Mieterstromprojekte attraktiv machen. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) sieht darin auch die Basis für neue Geschäftsmodelle der Energiewirtschaft im Rahmen einer umweltfreund
Mittwoch, 26.07.2017, 10:52 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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