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Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags befasst sich am 21. Juni in einer öffentlichen Anhörung mit dem Mieterstrom-Gesetz. Strittig ist die Einbeziehung von Quartieren.
Im Grundsatz ist man sich darüber einig, dass Mieter künftig von dem auf ihren Wohnhäusern erzeugten Strom profitieren können sollen. Mit dem Gesetzentwurf, den der Bundestag bereits in erster Lesung beraten hat, will die Bundesregierung der Photovoltaik einen Schub geben und zugleich für mehr Gerechtigkeit bei der Förderung sorgen. Denn bisher profitierten nur Eigenheimbesitzer davon. Die Koaliti
Montag, 19.06.2017, 11:24 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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