Von einem Urteil des Bundesgerichtshofs verspricht sich die Contracting-Branche positive Auswirkungen auch auf die Wärmeversorgung im Mietwohnungsbau.
In dem BGH-Urteil vom 24. September 2008, das in der neuesten Ausgabe der Fachzeitschrift „Contracting und Recht" nachzulesen ist, geht es allerdings nicht um Energiedienstleistungen. Vielmehr wollte die Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses, das in den zwanziger Jahren erbaut wurde, Modernisierungsmaßnahmen durchführen, darunter auch den Anschluss des Gebäudes an das Fernwärmenetz. Bishe
Freitag, 6.02.2009, 15:21 Uhr
Armin Müller
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