Betreiber von Windkraftanlagen müssen ihrem Stromnetzbetreiber nicht dessen eigene Messkosten für den eingespeisten Strom erstatten, entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Zwei Windkraftanlagen-Betreiber hatten gegen ihren Netzbetreiber geklagt, weil dieser die bei ihm anfallenden Mess- und Wandlerkosten unter anderem von der Einspeisevergütung abziehen wollte, teilte das Oberlandesgericht Hamm mit. Auf den Abschluss eines Stromeinspeisungsvertrages kommt es in diesem Streitfall nicht an, heißt es in den Ausführungen des Gerichts. Dem Netzbetreiber stehe we
Montag, 15.09.2003, 08:17 Uhr
Michael Pecka
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