Bild: Fotolia.com, koya979
Die Mitgliedsstaaten der EU müssen der Europäischen Kommission in Zukunft mitteilen, welche Investitionen sie in die Energieinfrastruktur vornehmen. Eine entsprechende Verordnung hat der Ministerrat der Union am 20. Februar gebilligt. Sie tritt voraussichtlich Ende März in Kraft.
Die Meldepflicht soll dafür sorgen, dass Brüssel über den Ausbau der Energieinfrastruktur, der grundsätzlich in die Zuständigkeit der Mitgliedesstaaten fällt, jederzeit zutreffend informiert ist. Die Kommission soll dadurch in die Lage versetzt werden, Widersprüche und Probleme in den Plänen der Mitgliedsstaaten zu erkennen, ihnen bestimmte Maßnahmen zu empfehlen und dadurch für ein besser abgesti
Freitag, 21.02.2014, 15:34 Uhr
Tom Weingärtner
© 2024 Energie & Management GmbH