Die Stadtwerke Leipzig GmbH (SWL) kann 1 Mio. Euro Mehrwertsteuer für die Abwasser-Entsorgung vom Finanzamt Leipzig zurückfordern. Ein entsprechendes Urteil des Sächsischen Finanzgerichts wurde jetzt rechtskräftig, nachdem das Finanzamt seine Nichtzulassungs-Beschwerde zurücknahm.
Bei dem Streit ging es darum, ob die Kommunale Wasserwerke GmbH (KWL) die Mehrwertsteuer auf den Abwasser-Rechnungen gesondert ausweisen kann. Das ermöglicht Firmen, die gezahlte Mehrwertsteuer für Abwasser per Vorsteuerabzug wieder vom Finanzamt zurück zu fordern. Die Behörde lehnte dies mit der Begründung ab, dass die Abwasser-Entsorgung eine hoheitliche Aufgabe der Stadt sowie des Zweckverba
Donnerstag, 20.03.2003, 16:43 Uhr
Stefan Schroeter
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