Der Rat der Europäischen Union hat am 30. Oktober 2003 neue Mehrwertsteuer-Regeln für leitungsgebundene Strom- und Gaslieferungen erlassen. Demnach ist für die Besteuerung von Erdgas und Strom nicht mehr der Ort der Belieferung, sondern der Ort des Verbrauchs maßgebend. Dadurch soll der Binnenmarkt für Energie gefördert werden.
Die neuen Regeln, denen ein Vorschlag der Kommission vom 5. Dezember 2002 zugrunde liegt (IP/02/1823), müssen von den EU-Mitgliedstaaten bis 1. Januar 2005 national umgesetzt werden. Künftig sollen Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung oder Verfälschung des Wettbewerbs im Stromhandel beseitigt sein. Lieferungen von Gas und Strom, die an den Handel für den Weiterverkauf erfolgen, sind künf
Montag, 3.11.2003, 11:30 Uhr
Cerstin Gammelin
© 2024 Energie & Management GmbH