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Energie & Management > Recht - Mehrkosten bis 25 % sind für Netzbetreiber tragbar
Bild: Fotolia.com, H-J Paulsen
Recht

Mehrkosten bis 25 % sind für Netzbetreiber tragbar

Nach mehreren Urteilen von Landgerichten zeichnet sich ab, dass sich bei den zulässigen Mehrkosten seitens der Netzbetreiber für den Netzanschluss von Erneuerbaren-Energien-Anlagen ein Schwellenwert von 25 % abzeichnet.
In dem derzeit geltenden Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) ist keine konkrete Zahl zu finden, wie hoch die zulässigen Mehrkosten für den Netzbetreiber sein dürfen. Nun liegen die ersten Urteile von Instanzgerichten vor, teilte die Anwaltskanzlei Maslaton am 17. Juli mit. Prinzipiell müssen EE-Anlagen an einem Punkt ans Netz angeschloss

Dienstag, 21.07.2015, 11:31 Uhr
Heidi Roider
Energie & Management > Recht - Mehrkosten bis 25 % sind für Netzbetreiber tragbar
Bild: Fotolia.com, H-J Paulsen
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Mehrkosten bis 25 % sind für Netzbetreiber tragbar
Nach mehreren Urteilen von Landgerichten zeichnet sich ab, dass sich bei den zulässigen Mehrkosten seitens der Netzbetreiber für den Netzanschluss von Erneuerbaren-Energien-Anlagen ein Schwellenwert von 25 % abzeichnet.
In dem derzeit geltenden Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) ist keine konkrete Zahl zu finden, wie hoch die zulässigen Mehrkosten für den Netzbetreiber sein dürfen. Nun liegen die ersten Urteile von Instanzgerichten vor, teilte die Anwaltskanzlei Maslaton am 17. Juli mit. Prinzipiell müssen EE-Anlagen an einem Punkt ans Netz angeschloss

Dienstag, 21.07.2015, 11:31 Uhr
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