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Der Fördersatz für die Energieberatung ist um 20 % gestiegen. Der Bund übernimmt bei Wohngebäuden nun 80 % des Beraterhonorars.
Seit 1. Februar gibt es Änderungen bei der Energieberatung. So wurde eine neue Version der „Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ veröffentlicht, teilte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) mit.
Statt wie bisher 60 % trägt der Bund nun 80 % des förderfähigen Beratu
Dienstag, 4.02.2020, 12:50 Uhr
Manfred Fischer
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