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Statt wie bisher jährlich soll künftig ein aktualisierter Netzentwicklungsplan alle zwei Jahre vorgelegt und abgestimmt werden. Dies sieht der am 25. März vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesentwurf zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus vor.
Von dem verlängerten Planungsrhythmus verspricht sich Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, dass Bürger „sich künftig besser in den Prozess der Planung der Netze einbringen und die damit einhergehenden Entscheidungen besser verstehen können“. Damit solle die benötigte Unterstützung der Menschen in Deutschland für die Modernisierung und den zügigen Ausbau der Stromnetze gesichert we
Mittwoch, 25.03.2015, 15:35 Uhr
Jan Mühlstein
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