Das Bundeskartellamt hat Heizstromversorger zu marktöffnenden Maßnahmen und Rückerstattungen an die Kunden verpflichtet.
Eine Analyse des Kartellamts hat gezeigt, dass im Bereich der Heizstromversorgung einige Unternehmen vergleichsweise moderate Margen erwirtschaften und dass sich manche Unternehmen - auch nach den Effizienzmaßstäben des Bundeskartellamts - in der Kostenunterdeckung befinden. Insgesamt 13 vergleichsweise teure Versorger haben sich daher verpflichtet, an rund 530 000 Kunden finanzielle
Dienstag, 5.10.2010, 11:26 Uhr
Michael Pecka
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