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Energie & Management > Politik - Mehr Verantwortung für Netzbetreiber gefordert
Quelle: Shutterstock / canadastock
Politik

Mehr Verantwortung für Netzbetreiber gefordert

Der Energieausschuss des Bundestags hat Sachverständige zum Netzpaket der Bundesregierung angehört. Die Stiftung Klimaneutralität fordert eine Frist für den Abbau von Engpässen.
Der Energieausschuss des Deutschen Bundestages hat am 7. Oktober Sachverständige zum geplanten Netzpaket angehört. Im Mittelpunkt stand der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Synchronisierung von Anlagen- und Netzausbau sowie zur Verbesserung der Netzanschlussverfahren. Zudem wurden Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke beraten.

Die Stellungnahmen zeigen unterschiedliche Einschätzungen zu den geplanten Regeln für knappe Netzkapazitäten. Der Bundesverband Windenergie (BWE) warnt vor negativen Folgen für die Finanzierung neuer Windenergieprojekte. „Die zusätzlichen Ausschreibungsmengen von 12.000 MW bleiben wirkungslos, wenn Projekte nicht finanziert und umgesetzt werden können“, warnte Präsidentin Bärbel Heidebroek.

Kritisch sieht der BWE insbesondere das Zusammenspiel von Redispatch-Vorbehalt, Wirkleistungsbegrenzung, Änderungen am Referenzertragsmodell und geplanten Regelungen im AgNes-Prozess. Sie könnten zusammen jährliche Energieverluste von mehr als 25 Prozent verursachen. Der BWE fordert unter anderem, den Redispatch-Vorbehalt zu streichen und die Datengrundlage für die Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete offenzulegen.

Zustimmung für das Paket

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bewertet Teile des Entwurfs dagegen positiv. Er unterstützt unter anderem die technologiespezifische Ermittlung von Redispatch-Raten sowie die Begrenzung der Anschlussleistung für neue Wind- und Photovoltaikanlagen. Für die begrenzte Anschlussleistung fordert der VKU allerdings eine Übergangsregelung, damit bereits fortgeschrittene Projekte nicht beeinträchtigt werden. Zudem sollten blockierte Anschlusskapazitäten zurückgewonnen und die Transparenz über verfügbare Netzkapazitäten verbessert werden.
 
 
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände kritisiert dagegen eine aus ihrer Sicht zu starke Konzentration auf die Bewirtschaftung knapper Netzkapazitäten. Bestehende Engpässe sollten nicht überwiegend über Priorisierung und Begrenzung von Anschlüssen bewältigt werden.

Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) fordert eine ausdrückliche Berücksichtigung von Transformations- und Elektrifizierungsprojekten bei der Vergabe knapper Netzanschlusskapazitäten. Der Verband will zudem regionale Kontingente für industrielle Anschlussbegehren ermöglichen. Eine nach fünf Jahren mögliche Reduzierung vorgehaltener Anschlussleistung lehnt der VIK wegen möglicher Folgen für Investitionsvorhaben ab.

Netzbetreiber fordern Anschlussregeln

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber verweisen auf eine weiter steigende Nachfrage nach Netzanschlüssen. Sie haben nach eigenen Angaben zum 1. April 2026 ein Reifegradverfahren eingeführt, das das bisherige Windhundprinzip ersetzt. Anschlussbegehren werden dabei unter anderem anhand von Planungs- und Genehmigungsfortschritt sowie gesichertem Standort und gesicherter Finanzierung bewertet.

Nach Angaben der ÜNB liegen inzwischen Anschlusszusagen für Großbatteriespeicher mit einer Gesamtleistung von über 70.000 MW auf Übertragungsnetzebene vor. Hinzu kämen mindestens rund 30.000 MW auf Verteilnetzebene.

Die ÜNB sehen deshalb weiteren politischen Regelungsbedarf und schlagen unter anderem technologiespezifische Anschlusskontingente, eine Ausweitung flexibler Netzanschlussvereinbarungen sowie erleichterte Mehrfachnutzungen von Netzanschlüssen und Schaltfeldern vor.

Netzbetreiber an Abregelung beteiligen

Die Stiftung Klimaneutralität kritisiert, dass das Netzpaket zwar für neue Wind- und Solaranlagen in überlasteten Gebieten einen Verzicht auf einen Teil der Entschädigung bei Abregelungen vorsieht, den Netzbetreibern aber keine Frist für den Abbau der Engpässe setzt. Der sogenannte Redispatch-Vorbehalt soll für bis zu sechs Jahre ausgewiesene kapazitätslimitierte Netzgebiete gelten; der Verzicht auf Entschädigung ist auf 20 Prozent der Jahreserzeugung begrenzt.

Nach Angaben der Stiftung kostete das Engpassmanagement 2025 rund 3,1 Milliarden Euro. Rund 35 Prozent der abgeregelten erneuerbaren Strommenge seien auf Engpässe im Verteilnetz zurückgegangen. Zugleich gebe es rechtliche Bedenken gegen den Redispatch-Vorbehalt. Mehrere Gutachten bezweifelten dessen Vereinbarkeit mit dem EU-Recht.

Die Stiftung schlägt deshalb vor, Netzbetreiber nach sechs Jahren an den Kosten zu beteiligen, um die Beseitigung der Engpässe anzureizen. „Wer Engpässe ausweisen darf, muss sie auch beseitigen“, erklärte Rainer Baake, Gründer der Stiftung Klimaneutralität. Ein von der Stiftung beauftragtes Gutachten der Kanzlei W2K komme zum Ergebnis, dass eine solche Kostenverantwortung der Netzbetreiber mit EU- und Verfassungsrecht vereinbar sei. 

Das Rechtsgutachten der Kanzlei W2K im Auftrag der Stiftung Klimaneutralität steht zum Download bereit. (sh)

Mittwoch, 7.10.2026, 13:02 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Politik - Mehr Verantwortung für Netzbetreiber gefordert
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Politik
Mehr Verantwortung für Netzbetreiber gefordert
Der Energieausschuss des Bundestags hat Sachverständige zum Netzpaket der Bundesregierung angehört. Die Stiftung Klimaneutralität fordert eine Frist für den Abbau von Engpässen.
Der Energieausschuss des Deutschen Bundestages hat am 7. Oktober Sachverständige zum geplanten Netzpaket angehört. Im Mittelpunkt stand der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Synchronisierung von Anlagen- und Netzausbau sowie zur Verbesserung der Netzanschlussverfahren. Zudem wurden Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke beraten.

Die Stellungnahmen zeigen unterschiedliche Einschätzungen zu den geplanten Regeln für knappe Netzkapazitäten. Der Bundesverband Windenergie (BWE) warnt vor negativen Folgen für die Finanzierung neuer Windenergieprojekte. „Die zusätzlichen Ausschreibungsmengen von 12.000 MW bleiben wirkungslos, wenn Projekte nicht finanziert und umgesetzt werden können“, warnte Präsidentin Bärbel Heidebroek.

Kritisch sieht der BWE insbesondere das Zusammenspiel von Redispatch-Vorbehalt, Wirkleistungsbegrenzung, Änderungen am Referenzertragsmodell und geplanten Regelungen im AgNes-Prozess. Sie könnten zusammen jährliche Energieverluste von mehr als 25 Prozent verursachen. Der BWE fordert unter anderem, den Redispatch-Vorbehalt zu streichen und die Datengrundlage für die Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete offenzulegen.

Zustimmung für das Paket

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bewertet Teile des Entwurfs dagegen positiv. Er unterstützt unter anderem die technologiespezifische Ermittlung von Redispatch-Raten sowie die Begrenzung der Anschlussleistung für neue Wind- und Photovoltaikanlagen. Für die begrenzte Anschlussleistung fordert der VKU allerdings eine Übergangsregelung, damit bereits fortgeschrittene Projekte nicht beeinträchtigt werden. Zudem sollten blockierte Anschlusskapazitäten zurückgewonnen und die Transparenz über verfügbare Netzkapazitäten verbessert werden.
 
 
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände kritisiert dagegen eine aus ihrer Sicht zu starke Konzentration auf die Bewirtschaftung knapper Netzkapazitäten. Bestehende Engpässe sollten nicht überwiegend über Priorisierung und Begrenzung von Anschlüssen bewältigt werden.

Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) fordert eine ausdrückliche Berücksichtigung von Transformations- und Elektrifizierungsprojekten bei der Vergabe knapper Netzanschlusskapazitäten. Der Verband will zudem regionale Kontingente für industrielle Anschlussbegehren ermöglichen. Eine nach fünf Jahren mögliche Reduzierung vorgehaltener Anschlussleistung lehnt der VIK wegen möglicher Folgen für Investitionsvorhaben ab.

Netzbetreiber fordern Anschlussregeln

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber verweisen auf eine weiter steigende Nachfrage nach Netzanschlüssen. Sie haben nach eigenen Angaben zum 1. April 2026 ein Reifegradverfahren eingeführt, das das bisherige Windhundprinzip ersetzt. Anschlussbegehren werden dabei unter anderem anhand von Planungs- und Genehmigungsfortschritt sowie gesichertem Standort und gesicherter Finanzierung bewertet.

Nach Angaben der ÜNB liegen inzwischen Anschlusszusagen für Großbatteriespeicher mit einer Gesamtleistung von über 70.000 MW auf Übertragungsnetzebene vor. Hinzu kämen mindestens rund 30.000 MW auf Verteilnetzebene.

Die ÜNB sehen deshalb weiteren politischen Regelungsbedarf und schlagen unter anderem technologiespezifische Anschlusskontingente, eine Ausweitung flexibler Netzanschlussvereinbarungen sowie erleichterte Mehrfachnutzungen von Netzanschlüssen und Schaltfeldern vor.

Netzbetreiber an Abregelung beteiligen

Die Stiftung Klimaneutralität kritisiert, dass das Netzpaket zwar für neue Wind- und Solaranlagen in überlasteten Gebieten einen Verzicht auf einen Teil der Entschädigung bei Abregelungen vorsieht, den Netzbetreibern aber keine Frist für den Abbau der Engpässe setzt. Der sogenannte Redispatch-Vorbehalt soll für bis zu sechs Jahre ausgewiesene kapazitätslimitierte Netzgebiete gelten; der Verzicht auf Entschädigung ist auf 20 Prozent der Jahreserzeugung begrenzt.

Nach Angaben der Stiftung kostete das Engpassmanagement 2025 rund 3,1 Milliarden Euro. Rund 35 Prozent der abgeregelten erneuerbaren Strommenge seien auf Engpässe im Verteilnetz zurückgegangen. Zugleich gebe es rechtliche Bedenken gegen den Redispatch-Vorbehalt. Mehrere Gutachten bezweifelten dessen Vereinbarkeit mit dem EU-Recht.

Die Stiftung schlägt deshalb vor, Netzbetreiber nach sechs Jahren an den Kosten zu beteiligen, um die Beseitigung der Engpässe anzureizen. „Wer Engpässe ausweisen darf, muss sie auch beseitigen“, erklärte Rainer Baake, Gründer der Stiftung Klimaneutralität. Ein von der Stiftung beauftragtes Gutachten der Kanzlei W2K komme zum Ergebnis, dass eine solche Kostenverantwortung der Netzbetreiber mit EU- und Verfassungsrecht vereinbar sei. 

Das Rechtsgutachten der Kanzlei W2K im Auftrag der Stiftung Klimaneutralität steht zum Download bereit. (sh)

Mittwoch, 7.10.2026, 13:02 Uhr
Susanne Harmsen

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