Quelle: Fotolia / oqopo
Mit gesetzlichen Änderungen will die Bundesregierung Genehmigungen von Elektrolyseuren für die Wasserstofferzeugung, für PV-Anlagen und Windkraft an Land beschleunigen.
Das Bundeskabinett hat am 24. Juli die Änderungsverordnung zur Anpassung der Vierten Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) beschlossen. Damit schaffe sie Bundesregierung die Voraussetzung für schnelle und einfachere Genehmigungen von Elektrolyseuren für die Wasserstofferzeugung, ohne dabei das Schutzniveau für die Umwelt zu beeinträchtigen. Dies entspricht der Änderung der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen (IED), die am 4. August 2024 in Kraft treten wird.
Zugleich wurde ein Gesetzentwurf zur Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III der EU beschlossen. Er sieht in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort Beschleunigungsgebiete und verkürzte Genehmigungszeiten vor. Der Entwurf wurde gemeinsam vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK), Umweltministerium (BMUV) und Bauministerium (BMWSB) vorgelegt. Die Beschleunigungsgebiete sollen im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz ausgewiesen werden.
Jan-Niclas Gesenhues, Parlamentarischer Staatssekretär im BMUV: „Wir erleichtern mit dem heutigen Beschluss die Genehmigung von Elektrolyseuren zur Wasserstofferzeugung und passen damit bereits vor Inkrafttreten der europäischen Richtlinie unser Regelwerk für die Wasserstoffbeschleunigung zum frühsten Zeitpunkt an.“ Damit würden für Unternehmen die Genehmigungsverfahren verkürzt und der bürokratische Aufwand erheblich reduziert. „Dies ist ein wichtiger Beitrag für den weiteren Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur und zur Transformation der Wirtschaft“, so Gesenhues.
Die Novelle regelt beispielsweise, dass künftig die Herstellung von Wasserstoff durch Elektrolyse erst ab 50 Tonnen Wasserstofferzeugungskapazität pro Tag einem europarechtlich vorgegebene Genehmigungsverfahren zu unterziehen ist. Für kleinere Anlagen ist ein vereinfachtes Verfahren möglich. Bisher war die europarechtliche Genehmigung für alle Elektrolyseure im industriellen Maßstab erforderlich. Für Elektrolyseure mit einer elektrischen Nennleistung von weniger als 5 MW soll die immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht entfallen.
Mit der Änderungsverordnung ebne das BMUV den Weg für die Beschleunigung des Hochlaufs der Wasserstoffinfrastruktur und leiste einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz, den Immissionsschutz und die Transformation der Wirtschaft. Die Änderungsverordnung steht im engen Zusammenhang mit dem kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf eines Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes und der Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie. Sie bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Mittwoch, 24.07.2024, 17:41 Uhr
Susanne Harmsen
© 2024 Energie & Management GmbH