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Energie & Management > Windkraft Onshore - Mehr Platz um Drehfunkfeuer und Radar frei gemacht
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Windkraft Onshore

Mehr Platz um Drehfunkfeuer und Radar frei gemacht

Das Bundeskabinett hat einen Bilanzbericht zum Thema Funknavigation am 21. Dezember verabschiedet. Demnach konnten zusätzliche Flächen für Windkraftanlagen an Land frei gemacht werden.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hatten sich am 5. April 2022 auf ein umfassendes Maßnahmenpaket im Bereich Drehfunkfeuer und Wetterradare verständigt. Damit sollten kurzfristig mehr Flächen für die Windenergie an Land zur Verfügung gestellt werden. Laut einem am 21. Dezember im Bundeskabinett verabschiedeten Bericht konnte bereits ein Großteil der im April vereinbarten neun Maßnahmen im Bereich Funknavigation umgesetzt werden.

Der Kabinettsbericht erfolgt gemäß § 99a Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) als jährlicher Funknavigationsbericht. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bewertete: „Dank der gemeinsamen Arbeit aller Akteure in den Ministerien, dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, der Deutschen Flugsicherung sowie der wissenschaftlichen Unterstützung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) konnten bis zum Jahresende fast alle Maßnahmen vom April erfolgreich umgesetzt werden.“

Platz für bis zu 5.000 MW frei

Vor allem mit der Halbierung der Abstände für den Anlagenschutz von Drehfunkfeuern von vormals 15 Kilometer auf jetzt 7 Kilometer seien Flächen frei geworden für die Windenergie. So könnten etwa 4.000 bis 5.000 MW Leistung im Bereich Windenergie an Land zusätzlich genehmigt und gebaut werden, sagte Habeck. „Das ist ein wichtiger Push für den Ausbau der Windenergie an Land“, so der Minister.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) erläuterte: „Wir müssen alle vorhandenen Ressourcen für den Ausbau der erneuerbaren Energien nutzen.“ Dabei müssten auch überkommene Standards neu bewertet und an aktuelle Erkenntnisse angepasst werden. „Ich freue mich, dass wir mit neuen, wissenschaftlich geprüften Schutzbereichen ab sofort mehr Flächen für den Ausbau der Windkraft zur Verfügung stellen können und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand bei der Genehmigung neuer Anlagen reduzieren“, sagte Wissing. Dieses Vorgehen solle eine Blaupause für viele andere Bereiche werden, in denen überkommene Regularien die Nutzung aller Ressourcen behindern.

Viele Behörden beteiligt

Allein im Jahr 2022 hat das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung allen 41 Anträgen zur Errichtung von insgesamt 119 Windenergieanlagen in Anlagenschutzbereichen von Drehfunkfeuern zugestimmt. Das Ziel ist, den störungsfreien Betrieb von Flugsicherungsanlagen zu sichern und gleichzeitig mehr Flächen für Wind an Land zur Verfügung zu stellen. Wichtige wissenschaftliche Unterstützung kommt dafür von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Insgesamt sind Anlagenschutzbereiche um eine Fläche von rund 19.000 Quadratkilometern beziehungsweise um 75 Prozent reduziert worden.

Bis 2030 werden nach den aktuellen Planungen 19 von den derzeit noch 52 Drehfunkfeuern stillgelegt. An weiteren Standorten ersetzt die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) mit finanzieller Unterstützung des Bundeswirtschaftsministeriums bis zum Jahr 2025 acht ältere störanfällige Drehfunkfeuer durch modernere, weniger störanfällige Drehfunkfeuer. Zum 1. August 2022 wurde der bei Genehmigungsverfahren zulässige Störungsgrenzwert für Windenergieanlagen erhöht. Auch damit sollen wesentlich mehr Windturbinen im Anlagenschutzbereich von Drehfunkfeuern ermöglicht werden.

Der Bundesverband Windenergie (BWE) dankte den beteiligten Ministerien und Behörden für die gute Zusammenarbeit bei den Maßnahmen und dem Bericht. BWE-Präsident Hermann Albers sagte: „Die Ministerien, Flugsicherung und die Windenergiebranche haben in den vergangenen Jahren vertrauensvoll und gut zusammengearbeitet.“ Diese Kooperation erweitere die für den Ausbau der Windenergie nutzbaren Flächen deutlich. „Dies ist ein gutes und wichtiges Ergebnis“, schloss Albers.

Der Kabinettsbericht zu Funkfeuern und Windkraft steht auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums zum Download bereit.

Mittwoch, 21.12.2022, 16:23 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Windkraft Onshore - Mehr Platz um Drehfunkfeuer und Radar frei gemacht
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Windkraft Onshore
Mehr Platz um Drehfunkfeuer und Radar frei gemacht
Das Bundeskabinett hat einen Bilanzbericht zum Thema Funknavigation am 21. Dezember verabschiedet. Demnach konnten zusätzliche Flächen für Windkraftanlagen an Land frei gemacht werden.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hatten sich am 5. April 2022 auf ein umfassendes Maßnahmenpaket im Bereich Drehfunkfeuer und Wetterradare verständigt. Damit sollten kurzfristig mehr Flächen für die Windenergie an Land zur Verfügung gestellt werden. Laut einem am 21. Dezember im Bundeskabinett verabschiedeten Bericht konnte bereits ein Großteil der im April vereinbarten neun Maßnahmen im Bereich Funknavigation umgesetzt werden.

Der Kabinettsbericht erfolgt gemäß § 99a Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) als jährlicher Funknavigationsbericht. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bewertete: „Dank der gemeinsamen Arbeit aller Akteure in den Ministerien, dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, der Deutschen Flugsicherung sowie der wissenschaftlichen Unterstützung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) konnten bis zum Jahresende fast alle Maßnahmen vom April erfolgreich umgesetzt werden.“

Platz für bis zu 5.000 MW frei

Vor allem mit der Halbierung der Abstände für den Anlagenschutz von Drehfunkfeuern von vormals 15 Kilometer auf jetzt 7 Kilometer seien Flächen frei geworden für die Windenergie. So könnten etwa 4.000 bis 5.000 MW Leistung im Bereich Windenergie an Land zusätzlich genehmigt und gebaut werden, sagte Habeck. „Das ist ein wichtiger Push für den Ausbau der Windenergie an Land“, so der Minister.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) erläuterte: „Wir müssen alle vorhandenen Ressourcen für den Ausbau der erneuerbaren Energien nutzen.“ Dabei müssten auch überkommene Standards neu bewertet und an aktuelle Erkenntnisse angepasst werden. „Ich freue mich, dass wir mit neuen, wissenschaftlich geprüften Schutzbereichen ab sofort mehr Flächen für den Ausbau der Windkraft zur Verfügung stellen können und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand bei der Genehmigung neuer Anlagen reduzieren“, sagte Wissing. Dieses Vorgehen solle eine Blaupause für viele andere Bereiche werden, in denen überkommene Regularien die Nutzung aller Ressourcen behindern.

Viele Behörden beteiligt

Allein im Jahr 2022 hat das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung allen 41 Anträgen zur Errichtung von insgesamt 119 Windenergieanlagen in Anlagenschutzbereichen von Drehfunkfeuern zugestimmt. Das Ziel ist, den störungsfreien Betrieb von Flugsicherungsanlagen zu sichern und gleichzeitig mehr Flächen für Wind an Land zur Verfügung zu stellen. Wichtige wissenschaftliche Unterstützung kommt dafür von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Insgesamt sind Anlagenschutzbereiche um eine Fläche von rund 19.000 Quadratkilometern beziehungsweise um 75 Prozent reduziert worden.

Bis 2030 werden nach den aktuellen Planungen 19 von den derzeit noch 52 Drehfunkfeuern stillgelegt. An weiteren Standorten ersetzt die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) mit finanzieller Unterstützung des Bundeswirtschaftsministeriums bis zum Jahr 2025 acht ältere störanfällige Drehfunkfeuer durch modernere, weniger störanfällige Drehfunkfeuer. Zum 1. August 2022 wurde der bei Genehmigungsverfahren zulässige Störungsgrenzwert für Windenergieanlagen erhöht. Auch damit sollen wesentlich mehr Windturbinen im Anlagenschutzbereich von Drehfunkfeuern ermöglicht werden.

Der Bundesverband Windenergie (BWE) dankte den beteiligten Ministerien und Behörden für die gute Zusammenarbeit bei den Maßnahmen und dem Bericht. BWE-Präsident Hermann Albers sagte: „Die Ministerien, Flugsicherung und die Windenergiebranche haben in den vergangenen Jahren vertrauensvoll und gut zusammengearbeitet.“ Diese Kooperation erweitere die für den Ausbau der Windenergie nutzbaren Flächen deutlich. „Dies ist ein gutes und wichtiges Ergebnis“, schloss Albers.

Der Kabinettsbericht zu Funkfeuern und Windkraft steht auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums zum Download bereit.

Mittwoch, 21.12.2022, 16:23 Uhr
Susanne Harmsen

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