Das neue kerntechnische Regelwerk stellt auch neue Anforderungen an die Sicherheitseinrichtungen in den deutschen Kernkraftwerken. Über die nötigen Nachrüstungen müssen jetzt die Bundesländer entscheiden.
Deutsche Kernkraftwerke müssen sich künftig zehn statt zwei Stunden intern mit Notstrom versorgen, den Zustand ihres Reaktorkerns auch nach einem Störfall zuverlässig messen und ihre Brennelemente-Becken auf verschiedene Wege kühlen können. Diese neuen Sicherheitsanforderungen stellt das neue „kerntechnische Regelwerk", das am 21. November vom Bundesumweltministerium und den Bundesl
Donnerstag, 22.11.2012, 14:34 Uhr
Timm Krägenow
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